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Diskussionsrunde AUF1″ über die staatliche Zwangsgebühr für öffentlich-rechtliche Sender

Published On: 22. Januar 2024 14:26

Wie kann man der staatlichen Abzockerei der öffentlich-rechtlichen Sender in Österreich und Deutschland entkommen? Diese Frage wurde in einer AUF1-Sendung von Rechtsanwälten und Verfassungsrichtern untersucht. Immer mehr Bürger in Deutschland und Österreich weigern sich, die staatliche Rundfunkgebühr zu zahlen. In der „Sprechstunde AUF1“ diskutierte Moderatorin Sabine Petzl mit den Rechtsanwälten Dr. Harald von Herget und MMag. Markus Koisser sowie dem pensionierten Verwaltungsrichter Mag. Gernot Klopcic über Möglichkeiten und Tipps, um die Zwangsgebühr zu umgehen.

ORF: Fall für Verfassungsgerichtshof
Das Gesetz zur ORF-Haushaltsabgabe sei „handwerklich schlecht gemacht“, sagte Rechtsanwalt Koisser. Deshalb gebe es jetzt eine Reparaturfrist. Sollte das Gesetz endgültig aufgehoben werden, sollten Zahlungen nur unter Vorbehalt erfolgen, empfahl der ehemalige Verwaltungsrichter Klopcic. Er kritisierte auch die Intransparenz des ORF. „Für jedes Bundesland gilt eine andere Beitragshöhe aufgrund der Landesabgabe“. Im Gegensatz dazu müsse in Deutschland in allen Bundesländern trotz unterschiedlicher Anzahl von Sendern ein einheitlicher Betrag gezahlt werden.

Absurde Finanzierung der Konkurrenz
Die Regelung zur Zahlungspflicht für Unternehmen sei fragwürdig, sagten die Juristen. Für Gewerbetreibende mit mehreren Mitarbeitern steige die finanzielle Belastung, ähnlich wie in Deutschland. Durch diese Regelung müsse der spendenfinanzierte Sender AUF1 in Zukunft als Unternehmen die Konkurrenz ORF über die Rundfunkgebühr subventionieren.

Staatlicher Abzockerei entkommen
Die Anwälte empfahlen folgende Vorgehensweise. Das erste Schreiben über den ORF-Beitrag (OBS) sei rein informativ. Das nächste Schreiben werde die Zahlungsaufforderung enthalten. Der erste Schritt sollte ein Widerruf der SEPA-Lastschrift sein. „Gleichzeitig sollte man per Einschreiben einen Antrag auf Befreiung stellen“, sagte Rechtsanwalt Koisser. „Und einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Höhe der Zahlungsverpflichtung stellen.“ Sobald der Bescheid zugestellt wurde, könne man eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Es sei wichtig, die Fristen einzuhalten. Die Juristen empfehlen außerdem, den Schriftverkehr mit der Behörde zu dokumentieren, um dies gegebenenfalls vor Gericht nachweisen zu können. Weitere Schritte könnten zum Bundesverwaltungsgericht oder sogar zum Verfassungsgerichtshof führen.

Ermäßigung und Befreiung
Eine weitere Möglichkeit, sowohl in Deutschland als auch in Österreich, sei es, einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen. In Österreich gelte bis 2026 die gleiche Regelung wie bei der GIS-Gebühr, erklärte Klopcic. „Man muss die soziale Bedürftigkeit nachweisen, zum Beispiel als Pensionist, AMS-Bezieher oder Alleinerzieher.“ In Deutschland sei eine Ermäßigung oder Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Die Informationen dazu seien jedoch auf der offiziellen Website des sogenannten Beitragsservice der Staatsmedien (ehemals GEZ) eher knapp. Bei der Suche nach Gegenmaßnahmen solle man auf private Websites ausweichen, sagte der Münchner Rechtsanwalt von Herget.

Reform der öffentlich-rechtlichen Sender nötig
Die Juristen waren sich einig: Die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllen ihren Auftrag zur objektiven und freien Berichterstattung in keiner Weise. Eine Reform sei dringend notwendig. Es gehe auch um die Entscheidungsfreiheit der Bürger. Jeder Bürger solle die Wahl haben, selbst zu entscheiden, wofür er bezahlt und nutzt. Wenn genügend Menschen gegen diese Zwangsgebühren aufstehen, werde sich sicherlich etwas bewegen, so die Juristen einstimmig

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„Sprechstunde AUF1“ zur staatlichen Zwangsgebühr für Öffentlich-Rechtliche

Wie entkommt man der staatlichen Abzockerei der öffentlich-rechtlichen Sender in Österreich und Deutschland? Dieser Frage gingen Rechtsanwälte und Verfassungsrichter in einer AUF1-Sendung nach. Immer mehr Bürger in Deutschland und Österreich weigern sich, die staatliche Rundfunkgebühr zu entrichten. AUF1-Moderatorin Sabine Petzl diskutierte in der „Sprechstunde AUF1“ mit den Rechtsanwälten Dr. Harald von Herget und MMag. Markus Koisser sowie dem pensionierten Verwaltungsrichter Mag. Gernot Klopcic über Möglichkeiten und Tipps gegen die Zahlung der Zwangsgebühr. ORF: Fall für Verfassungsgerichtshof „Handwerklich schlecht gemacht“ sei das Gesetz zur ORF-Haushaltsabgabe, sagte Rechtsanwalt Koisser. Und deshalb laufe jetzt auch eine Reparaturfrist. Sollte das Gesetz endgültig aufgehoben werden, sollten Zahlungen überhaupt nur unter Vorbehalt erfolgen, riet der ehemalige Verwaltungsrichter Klopcic. Er kritisierte auch die Intransparenz des ORF. „Für

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