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Ist der Slogan „From the river to the sea“ nach Netanjahus Aussage auch bei proisraelischen Demonstrationen verboten

Published On: 29. Januar 2024 12:20

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat Anfang November 2023 offiziell das Verbot der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ erlassen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hat der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu diese Parole verwendet und erklärt, dass Israel in Zukunft das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren müsse. In einer Bundespressekonferenz am 24. Januar wurde die Frage aufgeworfen, ob das Verbot auch greift, wenn auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecher des Innen- und Justizministeriums zeugt von der Widersprüchlichkeit dieses Verbots.

Im Verlauf der letzten Wochen hat der israelische Regierungschef mehrmals die Existenzberechtigung eines palästinensischen Staates und damit einer Zweistaatenlösung verneint. Unterstützt wurde er dabei von fast allen Mitgliedern seines Kabinetts. Die Likud-Partei, die seit Mitte der 1990er-Jahre fast ununterbrochen an der Macht ist, hat von Beginn an keine Interesse an der Umsetzung einer Zweistaatenlösung gezeigt. Somit sind es nicht „propalästinensische“ Demonstranten, die die Existenzberechtigung eines Staates infrage stellen, sondern die führende Regierungspartei Israels.

In einer Regierungspressekonferenz am 24. Januar wurde die Frage gestellt, ob das Verbot der Parole auch greift, wenn sie von Netanjahu verwendet wird. Die Sprecher des Innen- und Justizministeriums haben keine klare Antwort gegeben. Das Verbot gilt jedoch als Teil der Verbotsverfügung gegen die Hamas und ist somit strafbewehrt. Das Bundesministerium der Justiz prüft solche Fälle im Einzelfall und betont, dass das Strafgesetzbuch gut aufgestellt ist, um solche Situationen strafrechtlich zu überprüfen

Original Artikel Teaser

Nach Netanjahu-Aussage: „From the river to the sea”-Slogan auch bei proisraelischen Demos verboten?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Anfang November 2023 die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer‘ (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ offiziell verbieten lassen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hatte der israelische Premier Benjamin Netanjahu diese Parole genutzt und erklärt, „in Zukunft muss Israel das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren“. Vor diesem Hintergrund kam in der Bundespressekonferenz am 24. Januar die Frage auf, ob das Verbot auch greift, wenn damit auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecher vom Innen- und Justizministerium zeugen von der ganzen Widersprüchlichkeit dieses Verbots. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Nach Netanjahu-Aussage: „From the river to the sea”-Slogan auch bei proisraelischen Demos verboten?

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