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Wird der Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ nach Netanjahus Aussage auch bei proisraelischen Demonstrationen verboten

Published On: 29. Januar 2024 12:20

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat Anfang November 2023 offiziell das Verbot der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ erlassen. Bei Verstoß drohen Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hat der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu diese Parole verwendet und erklärt, dass Israel in Zukunft das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren müsse. In der Bundespressekonferenz am 24. Januar wurde die Frage gestellt, ob das Verbot auch greift, wenn auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecherinnen und Sprecher des Innen- und Justizministeriums zeigt die Widersprüchlichkeit dieses Verbots.

Hintergrund:
In den letzten Wochen hat der israelische Regierungschef mehrmals die Existenzberechtigung eines palästinensischen Staates und einer Zweistaatenlösung verneint. Am 18. Januar erklärte er, dass Israel das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren müsse. Nur zwei Tage später betonte er erneut, dass er keine Kompromisse eingehen werde und dass eine Zweistaatenlösung unvereinbar mit einem palästinensischen Staat sei. Diese Äußerungen sind nicht neu und wurden nicht erst seit den Ereignissen vom 6. Oktober 2023 gemacht. Die führende Regierungspartei Israels hat von Anfang an keine Interesse an einer Zweistaatenlösung gezeigt.

Protokollauszug von der Regierungspressekonferenz am 24. Januar 2024:
Auf der Pressekonferenz wurde die Frage gestellt, wie das Verbot der Parole „From the river to the sea“ zu bewerten ist, wenn sie von Premierminister Netanjahu verwendet wird. Die Sprecherin des Außenministeriums betonte, dass die Zweistaatenlösung die einzige vielversprechende Lösung sei und dass solche Äußerungen nicht dazu beitragen, Frieden in die Region zu bringen. Der Sprecher des Innenministeriums erklärte, dass das Verbot Teil einer Verbotsverfügung gegen die Hamas sei und dass es strafbewehrt sei, wenn die Parole von Hamas-Anhängern in Deutschland verwendet wird. Es wurde jedoch nicht klar, ob das Verbot auch für andere Kontexte gilt.

Die Widersprüchlichkeit des Verbots:
Das Verbot der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ wirft Fragen auf, da der israelische Premierminister Netanjahu sie selbst verwendet hat. Es stellt sich die Frage, ob das Verbot auch greift, wenn die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Regierungssprecher lässt darauf schließen, dass das Verbot nur für bestimmte Kontexte gilt. Dies wirft Zweifel an der Konsistenz und Wirksamkeit des Verbots auf. Es bleibt abzuwarten, ob Änderungen an dem Verbot vorgenommen werden, um diese Widersprüchlichkeit zu beheben

Original Artikel Teaser

Nach Netanjahu-Aussage: „From the river to the sea”-Slogan auch bei proisraelischen Demos verboten?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Anfang November 2023 die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer‘ (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ offiziell verbieten lassen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hatte der israelische Premier Benjamin Netanjahu diese Parole genutzt und erklärt, „in Zukunft muss Israel das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren“. Vor diesem Hintergrund kam in der Bundespressekonferenz am 24. Januar die Frage auf, ob das Verbot auch greift, wenn damit auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecher vom Innen- und Justizministerium zeugen von der ganzen Widersprüchlichkeit dieses Verbots. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Nach Netanjahu-Aussage: „From the river to the sea”-Slogan auch bei proisraelischen Demos verboten?

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