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Neues Urteil des EuGH öffnet die Tore für illegale Einwanderung noch weiter

Published On: 30. Januar 2024 15:31

Das neueste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eröffnet laut dem Sicherheitssprecher der FPÖ, Hannes Amesbauer, weitere Möglichkeiten für illegale Einwanderer. Ein als „Flüchtling“ anerkannter unbegleiteter Minderjähriger hat nun das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern, auch wenn er während des Verfahrens volljährig wird. Ein entsprechender Antrag, der normalerweise von verschiedenen Flüchtlingsorganisationen gestellt wird, darf nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Asylbewerber zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits erwachsen war. Dieses Urteil des EuGH basiert auf dem Fall eines minderjährigen Syrers in Österreich, der während des Verfahrens volljährig wurde.

Die FPÖ kritisiert dieses Urteil scharf und sieht den EuGH als einen der Hauptfaktoren für die massenhafte illegale Einwanderung nach Europa und Österreich. Amesbauer behauptet, dass fremde Richter hier zum Nachteil Österreichs handeln und mehr Politik als Rechtsprechung betreiben. Das Wiener Verwaltungsgericht hatte auch eine zweite Frage an die Richter in Luxemburg gestellt, bei der es um die volljährige pflegebedürftige Schwester des erwachsenen syrischen Asylbewerbers ging. Das Gericht entschied auch hier zugunsten der Einwanderer und erklärte, dass die Familienzusammenführung auch auf die volljährige Schwester ausgedehnt werden muss, wenn sie aufgrund einer schweren Krankheit die ständige Unterstützung ihrer Eltern benötigt.

Geld spielt dabei keine Rolle, da die Richter betonten, dass dies keine Frage der Einkünfte sei. Es ist also unerheblich, dass der minderjährige Flüchtling, seine Eltern und seine Schwester Wohnraum, Krankenversicherung und ausreichende Einkünfte benötigen. Amesbauer ist entsetzt und fordert eine Schubumkehr im Asylsystem in Europa und Österreich im Interesse der eigenen Bevölkerung. Die FPÖ fordert eine „Festung Österreich“ und hat einen 23-Punkte-Maßnahmenplan erstellt, um die illegale Einwanderung auf null zu reduzieren

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Neues EuGH-Urteil „reißt die Tore für die illegale Einwanderung noch weiter auf“

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eröffnet weitere Möglichkeiten für illegale Einwanderer, findet FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer. Fall aus Österreich Denn ein als „Flüchtling“ anerkannter unbegleiteter Minderjähriger hat ab jetzt das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern, auch wenn er im Laufe des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist. Ein entsprechender Antrag, in der Regel von diversen Flüchtlingsorganisationen gestellt, darf nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Asylant zum Zeitpunkt der Entscheidung schon erwachsen war. Ausgangspunkt für dieses Urteil des EuGH war der Fall eines minderjährigen Syrers in Österreich, der im Laufe des Verfahrens die Volljährigkeit erreicht hatte. Fremde Richter urteilen „zum Nachteil Österreichs“ Dieses Urteil kritisiert die FPÖ scharf. Es zeige sich einmal mehr, dass der EuGH

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