Zensur und soziale Netzwerke: Berliner Geschäftsmann kämpft gegen LinkedIn an und erhebt Klage
drücklich, dass dieses Recht durch Zensur und andere Eingriffe nicht eingeschränkt werden darf. Wenn Plattformen wie LinkedIn willkürlich und ohne ausreichende Begründung Beiträge löschen, wird dieses Grundrecht verletzt. Es geht also um die Verteidigung grundlegender demokratischer Prinzipien und um die Wahrung der individuellen Freiheit. Darüber hinaus geht es auch um die Frage, wer die Deutungshoheit über bestimmte Themen hat. Wenn Plattformen wie LinkedIn entscheiden, welche Informationen als „falsch“ oder „irreführend“ gelten und welche nicht, wird ihnen eine enorme Macht über die öffentliche Meinungsbildung gegeben. Das kann zu einer einseitigen Berichterstattung und Manipulation führen. Es ist wichtig, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft gehört werden können. Die Klage gegen LinkedIn soll dazu beitragen, diese Prinzipien zu verteidigen und die Meinungsfreiheit im digitalen Raum zu schützen
Original Artikel Teaser
Zensur und soziale Netzwerke: Berliner Unternehmer wehrt sich gegen LinkedIn und klagt
„Eine Zensur findet nicht statt.“ So steht es in unserem Grundgesetz. Doch, stimmt das? Was soziale Netzwerke angeht, das heißt etwa Plattformen wie Facebook oder LinkedIn, werden bisweilen unliebsame Beiträge sehr schnell gelöscht. Dem Berliner Mittelständler Jörg Kuttig ist das mehrmals auf seinem LinkedIn-Kanal passiert. Bei dem US-amerikanischen Konzernunternehmen stieß er auf taube Ohren. Sein gesamtes Profil wurde gelöscht. Das lässt sich Kuttig nicht gefallen und ist auf einem Klageweg – wenn nötig, wie er sagt, auch durch alle Instanzen. Im Interview mit den NachDenkSeiten führt der Unternehmer aus, warum er klagt. Es geht, so Kuttig, um mehr als nur seine Befindlichkeiten. Das hohe Gut der Meinungsfreiheit sieht er in Gefahr. „Mittlerweile beziehen viele Menschen einen Großteil ihrer Informationen aus
Details zu Zensur und soziale Netzwerke: Berliner Unternehmer wehrt sich gegen LinkedIn und klagt