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Broder gewinnt gegen Faeser

Published On: 5. Februar 2024 6:00

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass Verfassungsministerin Faeser in die Grundrechte von Henryk M. Broder eingegriffen hat. Das Innenministerium wurde gerichtlich dazu gezwungen, diesen Verstoß gegen das Recht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden. In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgender Abschnitt veröffentlicht: „So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“. Tatsächlich hatte Henryk M. Broder, wie Michael Hanfeld am 4. Februar 2023 in der FAZ berichtet („Broder siegt gegen Innenministerium“), über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans „Die Satanischen Verse“ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten geschrieben. Er zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. „Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen“, hieß es in dem Text.

Nachdem das Innenministerium auf unsere Abmahnung nicht reagiert und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder eine einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung wurde am 31. Januar getroffen und am Freitag wurde der Bericht vom BMI offline genommen. In dem Beschluss heißt es: „Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren… Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht. Mit der vom Antragsteller [Broder] gerügten Passage wird nicht nüchtern dargestellt und analysiert, sondern in einer Weise paraphrasiert und bewertet, die die Grenze zur Überzeichnung überschreitet und geeignet ist, den Antragsteller herabzusetzen… Darin liegt ohne weiteres das stillschweigende Anerkenntnis, dass die Bundesrepublik die vom Antragsteller gerügte Passage in einer eigenen amtlichen Äußerung so nicht hätte verwenden dürfen. Das ist zu unterstreichen… Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen… erfolgt ist… Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichts mit der beanstandeten Passage ohne hinreichende inhaltliche Distanzierung vor.“ Der Beschluss ist unanfechtbar. In der FAZ wird Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wie folgt zitiert: Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“ Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hier. Wir danken allen Spendern von „Meinungsfreiheit im Netz“, ohne die dieses Verfahren nicht möglich gewesen wäre. Foto: Imago/Montage Achgut.com.

Grundrechtseingriff gegen Henryk M. Broder

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass Verfassungsministerin Faeser in die Grundrechte von Henryk M. Broder eingegriffen hat. Das Innenministerium wurde gerichtlich dazu gezwungen, diesen Verstoß gegen das Recht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden.

Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit

In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgender Abschnitt veröffentlicht: „So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Nachdem das Innenministerium auf die Abmahnung nicht reagiert und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder eine einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung wurde am 31. Januar getroffen und am Freitag wurde der Bericht vom BMI offline genommen.

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Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden. In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgende Passage veröffentlicht: „So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“. Tatsächlich geschrieben hatte Henryk M. Broder, so berichtet Michael Hanfeld am 04. Februar

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