verwaltungsgericht-koeln:-der-verfassungsschutz-hat-das-recht,-die-afd-jugend-als-„gesichert-rechtsextrem“-einzustufenVerwaltungsgericht Köln: Der Verfassungsschutz hat das Recht, die AfD-Jugend als "gesichert rechtsextrem" einzustufen
eilmeldung:-us-berufungsgericht-entscheidet,-dass-trump-in-der-wahlklage-von-2020-’nicht-immun‘-gegen-strafverfolgung-istEILMELDUNG: US-Berufungsgericht entscheidet, dass Trump in der Wahlklage von 2020 'nicht immun' gegen Strafverfolgung ist
demokratie-oder-ein-gesetz-zur-foerderung-von-interessengruppen

Demokratie oder ein Gesetz zur Förderung von Interessengruppen

Published On: 6. Februar 2024 18:31

Hunderte Millionen Euro sollen im Rahmen des „Demokratiefördergesetzes“ fließen. Wenn man sich die Begünstigten ansieht, wird deutlich, dass es sich um ein immer weiter ausuferndes Gesetz zur Förderung der rot-grünen Klientel handelt. Die Regierung kann sich hinter ihren NGO-Handlangern verstecken. Ist Demokratieförderung wirklich so dringend notwendig, wie Nancy Faeser behauptet? Denn es ist nicht gerade demokratisch von den regierenden Parteien, mit allen staatlichen Mitteln zu versuchen, die politische Opposition zu diskreditieren oder sogar zu verbieten – und damit die Wähler dieser Parteien zu diffamieren. Es ist auch nicht angemessen, den Verfassungsschutz zu missbrauchen oder regierungsamtlich zu Demonstrationen „gegen Rechts“ aufzurufen, die in Wirklichkeit Demonstrationen gegen die AfD, aber auch gegen CDU und FDP sind und auch so verstanden werden. Den Regierenden sollte dringend Nachhilfeunterricht empfohlen werden – oder zumindest sollten sie nicht behaupten, demokratisch zu handeln, wenn es offensichtlich nicht der Fall ist. Nancy Faeser meint das natürlich nicht so, sie als Oberdemokratin, zumindest Antifa nah und stramm „gegen Rechts“. Sie möchte dauerhaft und verlässlich „zahllose zivilgesellschaftliche Initiativen“ unterstützen, also regierungsfreundliche Truppen bezahlen, deren Mitglieder möglicherweise auch bereit sind, antifaschistische „Handarbeit“ zu leisten, wie es ein Teilnehmer einer der Regierungsdemonstrationen drastisch formuliert hat: den „Faschisten“ die Nase blutig schlagen, Birne eintreten, aufs Maul hauen. Es ist erstaunlich, welche Kräfte die Regierung auf ihrer Seite hat: „An den Rändern der Demo marschierten auch linksextreme Gruppen wie die Marxistisch-Leninistische Partei oder die israelfeindliche Gruppierung ‚Young Struggle‘ auf.“ Hass ist keine Meinung, aber die AfD zu hassen ist natürlich in dieser Welt in Ordnung. Klare Worte oder „Klare Kante“ sind bei Politikern erwünscht, aber wenn Alice Weidel im Parlament – in dem kein Konsens herrschen darf, sondern in dem gestritten werden soll – deutlich wird, dann sieht eine Journalistin der „Welt“ darin Respektlosigkeit und Missachtung des politischen Anstands. Vor allem wohl, weil die AfD-Vorsitzende sich zum „Sprachrohr unzufriedener Bürger“ macht. Ja, darf sie das? Oder muss man da „demokratiefördernd“ eingreifen? Brauchen wir überhaupt Oppositionsparteien, oder das Parlament, oder eine durch Wahlen legitimierte Regierung, wenn wir etwas so viel Schöneres haben: die „Zivilgesellschaft“. Die ist zwar nicht legitimiert, aber mit der richtigen Idee und Gesinnung kann der Zivilist mit Gender- oder Nahoststudium in Semester 32 ganz ordentlich Steuerzahlergelder kassieren. Die Linken und Grünen haben das seit den 70er Jahren perfektioniert: erfinde ein Problem oder einen Mangel samt riesiger Dunkelziffer und schon fließt die Kohle. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 ist die Unterstützung von 530 „NGOs“ vorgesehen, also von „Nichtregierungsorganisationen“. Wie regierungsfern so eine Organisation sein kann, haben wir kürzlich im Fall von „Correctiv“ erlebt, einer Gruppe, die von sich behauptet: „CORRECTIV ist ein gemeinwohlorientiertes Medienhaus, das Demokratie stärkt“, auf Facebook den „Faktenchecker“ spielt und reichlich Geld auch aus der Bundeskasse bezieht. Demokratie stärkend war es kürzlich, ein privates Treffen auszuspionieren und mit falschen Behauptungen zu diffamieren, die noch heute im Umlauf sind – es handelte sich angeblich um ein Treffen von Rechtsradikalen, die den Geheimplan einer Deportation auch von Menschen mit deutschem Pass diskutiert haben sollen. Diese im November letzten Jahres gesammelten „Erkenntnisse“ wurden erst Monate später veröffentlicht, möglicherweise um die Bauerndemonstrationen („Traktormob“) von der Spitze der Berichterstattung zu verdrängen. Mittlerweile muss Correctiv stark zurückrudern – und steht zumindest als möglicher Bündnispartner des Verfassungsschutzes massiv in der Kritik. Übrigens: Warum bekommt eine solche Gruppe so viel Geld von den Ministerien und Milliardären? Weil die „Haltung“ stimmt? Und können wir daraus schließen, dass Nichtregierungsorganisationen als Handlanger der Regierung vorgesehen sind, weil man sich so schön hinter ihnen verstecken kann? Wer die Liste der 530 überfliegt, wird nicht weiter überrascht sein über die Zuwendungen an die teilweise linksextreme Amadeo-Antonio-Stiftung oder die taz-Panter-Stiftung, die unermüdlich – aber man muss es feststellen, wenig effizient – seit vielen Jahren gegen den Rechtsruck oder Antisemitismus kämpfen, dabei aber meist nur politische Gegner von Rot-Grün anprangern. Oder HateAid und Campact. Oder verschiedene LGBTQ-Gruppen. Oder ‚a tip: tap‘, eine Gruppe, die sich für das Trinken von Leitungswasser einsetzt. Und fast alles, was Klima, Natur und Energie im Namen trägt. Besonders treffend ist eine geförderte Organisation, die andere bei der Gründung einer NGO unterstützt. Damit wird nicht die Demokratie gefördert, sondern Lobbyismus. Oder, um es mit einem Nutzer auf X zu sagen: ein Klientelsteuergeldzuschanzgesetz. Unterstützung Wenn Ihnen unser Artikel gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus

Original Artikel Teaser

Demokratie- oder nicht doch eher Klientelfördergesetz?

Hunderte Millionen Euro sollen im Rahmen des „Demokratiefördergesetzes“ fließen. Sieht man sich die Günstlinge an, kommt man nicht umhin festzustellen, dass es sich um ein ständig ausuferndes rotgrünes Klientelfördergesetz handelt. Und die Regieurng kann sich hinter ihren NGO-Handlangern verstecken. IMAGO Tut Demokratieförderung so bitter Not, wie Nancy Faeser sagt? Denn eigentlich ist es nicht gerade lupenrein demokratisch von den regierenden Parteien, mit allen staatlichen Mitteln zu versuchen, die politische Opposition zu diskreditieren oder sie gar verbieten zu wollen – und damit deren Wähler zu diffamieren. Es gehört auch nicht zum allseits geforderten Anstand, dafür den Verfassungsschutz zu missbrauchen oder gar regierungsamtlich zu Demonstrationen „gegen Rechts“ aufzufordern, die in Wirklichkeit Demonstrationen gegen die AfD, aber auch gegen CDU und FDP sind

Details zu Demokratie- oder nicht doch eher Klientelfördergesetz?

Categories: Deutsch, Politik, Quellen, Tichys Einblick, UmweltTags: , Daily Views: 1Total Views: 18
verwaltungsgericht-koeln:-der-verfassungsschutz-hat-das-recht,-die-afd-jugend-als-„gesichert-rechtsextrem“-einzustufenVerwaltungsgericht Köln: Der Verfassungsschutz hat das Recht, die AfD-Jugend als "gesichert rechtsextrem" einzustufen
eilmeldung:-us-berufungsgericht-entscheidet,-dass-trump-in-der-wahlklage-von-2020-’nicht-immun‘-gegen-strafverfolgung-istEILMELDUNG: US-Berufungsgericht entscheidet, dass Trump in der Wahlklage von 2020 'nicht immun' gegen Strafverfolgung ist