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Programmierer erhält 40 Jahre Gefängnisstrafe wegen Folter | Von Norbert Häring

Published On: 6. Februar 2024 12:00

Kaum jemand kennt seinen Namen, da unsere Medien kaum über ihn berichten. Dennoch ist der ehemalige CIA-Programmierer Joshua Schulte ein Märtyrer ähnlich wie Edward Snowden oder Julian Assange. Laut Anklage hat er eine Vielzahl von Geheimdokumenten, die illegale und fragwürdige Aktivitäten der CIA belegen, an Wikileaks weitergegeben, die sie unter dem Namen Vault 7 veröffentlichten. In den deutschen Online-Medien findet man kaum etwas über seine Verurteilung. Zeit-Online hat immerhin mit einem von der US-Nachrichtenagentur AP übernommenen Text über die Strafmaßverkündung am 1. Februar berichtet. Dabei wurden jedoch die grausamen Haftbedingungen Schultes und die Fragwürdigkeit der Schwerstkriminalisierung der Offenlegung illegalen staatlichen Handelns nicht thematisiert. Stattdessen wird unter der Zwischenüberschrift „Schamloseste und abscheulichste Spionageverbrechen“ die Staatsanwaltschaft zitiert, die zwar korrekt ist, aber den entscheidenden Aspekt der Illegalität der Programme auslässt. Der Diebstahl und die Veröffentlichung der Programme haben den Fähigkeiten der CIA, Geheiminformationen über Gegner der USA zu sammeln, sofort und schwer geschadet. Mitarbeiter und Programme der CIA waren einem Risiko ausgesetzt und der Geheimdienst hat „Hunderte Millionen von Dollar“ verloren. Schulte wurde auch wegen des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen verurteilt, obwohl die von ihm weitergegebenen Dokumente (laut Anklage) zeigen, welche Möglichkeiten die CIA hat und sicherlich auch nutzt, um Beweise zu fälschen, um die eigenen Untaten anderen in die Schuhe zu schieben oder Gegner zu diskreditieren. Da es kaum zitierfähige Berichterstattung in unseren Medien gibt, möchte ich auf einen Beitrag von Martin Sonneborn verlinken, der die unwürdigen und folterähnlichen Haftbedingungen Schultes beschreibt. Der Satiriker und Europapolitiker füllt die Lücken in der Berichterstattung der Zeit und vieler Medien, die nicht über diese bedrohliche Verfolgung der Demokratie berichten. Hier sind nur die Schlussworte von Sonneborn: „Wenn es um Geheimdienste geht, geht es um eine grundlegende Frage, die auch von den Gesellschaften Europas beantwortet werden muss: Mit welchen Rechten, Freiheiten und Machtfülle wollen wir unsere Geheimdienste ausstatten? Und vor allem: Welche Ziele wollen wir sie mit welchen Mitteln verfolgen sehen? Sicherlich nicht diejenigen, die die deutschen Grünen vorschweben, die kürzlich eine „europäische Nachrichtendienstagentur“ zur Bekämpfung von „Terrorismus“ und „Desinformation“ gefordert haben. Dieselbe „Desinformation“, für die im DSA noch keine Definition oder Spezifizierung vorliegt und die den inkriminierten Begriff daher auf jeden denkbaren Inhalt anwendbar macht. Ob wir inmitten der EU-weiten Ermöglichung von Massenüberwachung wirklich eine eigene EU-Spionageagentur brauchen, die sich der regierungsseitig betriebenen Desinformationshysterie anschließt, das möchten wir doch stark bezweifeln. Staatliche Einmischung in die öffentliche Meinungsbildung – oder gar der Versuch ihrer Steuerung – ist kein Mittel einer „wehrhaften“ Demokratie, sondern eine zutiefst antidemokratische Praxis. Wir werden dann zum Assange-Prozess am 20./21. Februar nach London fahren und von dort aus umfassend desinformieren

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Programmierer zu 40 Jahren Folter-Haft verurteilt | Von Norbert Häring

Kaum jemand kennt seinen Namen, unsere Medien berichten so gut wie nicht über ihn. Dabei ist der ehemalige CIA-Programmierer Joshua Schulte ein Märtyrer vom Schlage eines Edward Snowden oder Julian Assange. Er hat, laut Anklage, eine Vielzahl von Geheimdokumenten, die illegale und fragwürdige Aktivitäten der CIA belegten, an Wikileaks weitergegeben, die sie unter dem Namen Vault 7 veröffentlichten. Man findet kaum etwas zu der Verurteilung in den deutschen Online-Medien. Zeit-Online immerhin berichtete mit einem von der US-Nachrichtenagentur AP übernommenen Text von der Strafmaßverkündung am 1. Februar. Darin werden allerdings die grausamen Haftbedingungen Schultes und die Fragwürdigkeit der Schwerstkriminalisierung der Offenlegung illegalen staatlichen Tuns in keiner Weise thematisiert. Stattdessen wird unter der Zwischenüberschrift „Schamloseste und abscheulichste Spionageverbrechen“ die Staatsanwaltschaft zitiert mit der vielleicht korrekten

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