Verein vor Gericht: Dissolution phenomenon in SPÖ-affiliated student organization
Eine Bezirksorganisation der „Aktion Kritischer Schüler_innen“ in Wien steht vor der Auflösung. Das Bezirksgericht Fünfhaus hat einen Abwesenheitskurator bestellt, da der Aufenthaltsort der Bezirksleitung unbekannt ist. Dieser interessante Fall wurde nun öffentlich bekannt. Es handelt sich um die Bezirksleitung Penzing des SPÖ-nahen Vereins „Aktion Kritischer Schüler_innen“ (AKS). Brisant ist, dass das Gericht den Aufenthaltsort der Bezirksleitung als „unbekannt“ angibt. Aus diesem Grund wurde MMag. Annemarie Entschev als Abwesenheitskuratorin bestellt. Auf die Frage, warum der Aufenthaltsort der AKS-Bezirksleitung unbekannt ist, wollte Rechtsanwältin Entschev gegenüber unzensuriert keine Auskunft geben.
Die Zuständigkeit für Vereinsangelegenheiten liegt bei der Landespolizeidirektion Wien (LPD). Gemäß § 29 Abs. 1 des Vereinsgesetzes 2002 (VerG) kann ein Verein aufgelöst werden, wenn er den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht, sofern die Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) erfüllt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein längere Zeit keine Tätigkeit entfaltet. Hat also die „AKS-Filiale“ in Penzing längere Zeit keine Tätigkeit mehr entfaltet? Unzensuriert hat unter der auf der Webseite der AKS angegebenen Telefonnummer nachgefragt. Ein freundlicher Herr versprach gestern, Dienstag, einen Rückruf der Bundes-Chefin (noch heute), dieser ist jedoch bisher nicht erfolgt. Es bleibt daher offen, ob möglicherweise kassierte Fördergelder zurückgezahlt werden müssen
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Verein bei Gericht: Auflösungserscheinung bei SPÖ-naher Schüler-Organisation
Eine Bezirksorganisation der “Aktion Kritischer Schüler_innen” in Wien soll aufgelöst werden. Das Gericht bestellte einen Abwesenheitskurator, weil der Aufenthaltsort der Bezirksleitung unbekannt ist. Ein interessanter Fall am Bezirksgericht Fünfhaus in Wien kam nun an die Öffentlichkeit. Demnach steht die Bezirksleitung Penzing des SPÖ-nahen Vereins „Aktion Kritischer Schüler_innen“ (AKS) vor der Auflösung. Aufenthalt unbekannt Brisant ist, dass das Gericht den Aufenthalt der Bezirksleitung als „unbekannt“ angibt. Deshalb wurde in dieser Rechtssache mit MMag. Annemarie Entschev ein Abwesenheitskurator bestellt. Nachgefragt, warum der Aufenthalt der AKS-Bezirksleitung unbekannt sei, wollte Rechtsanwältin Entschev gegenüber unzensuriert keine Auskunft geben. “Längere Zeit keine Tätigkeit entfaltet” Zuständig für Vereinsangelegenheiten ist die Landespolizeidirektion Wien (LPD). Die Pressestelle gab uns dazu folgende Auskunft: Gemäß § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002
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