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Ein skandalöses Urteil aus Bayern: Straferleichterung für Kinderpornografie aufgrund von „Identitätsfindung“!

Published On: 8. Februar 2024 14:07

In Hersbruck (Mittelfranken), ein 52-jähriger Mann stand vor Gericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Obwohl das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, wurde der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er gab an, sich als „Transfrau“ zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ verwendet zu haben. Dies führte zu einem Strafnachlass. Laut den „Nürnberger Nachrichten“ soll „Jürgen“, auch bekannt als „Beate“, über 70 einschlägige Dateien besessen haben. Die Bilder zeigten halbnackte Kinder in sexuell expliziter Form sowie Jugendliche mit nackten Genitalien und bei sexuellen Handlungen. Es wurde beispielsweise von Aufnahmen eines Teenagers beim Oralverkehr mit einem Mann berichtet. Nach der Durchsuchung seiner Wohnung behauptete der Beschuldigte plötzlich, sich als Transsexueller zu fühlen. Vor Gericht verteidigte er sich damit, dass er das Material zur „Identitätsfindung“ genutzt habe, da er sich schon als Kind als Frau gefühlt habe. Er verwies auch auf eine schwere Kindheit in einem Heim und behauptete, dass ihm der Zugang zu Kinderpornografie immer verwehrt geblieben sei. Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsrechts im November hat „Beate“ einen Rechtsanspruch auf Unterbringung im Frauenknast, falls er erneut straffällig wird oder gegen Bewährungsauflagen verstößt.

Der Fall des 52-jährigen Mannes wegen Kinderpornografie

In Hersbruck (Mittelfranken) wurde ein 52 Jahre alter Mann vor Gericht gestellt, weil er Kinderpornografie besaß. Obwohl das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe. Er behauptete, sich als „Transfrau“ zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ verwendet zu haben. Dies führte zu einem Strafnachlass. Laut den „Nürnberger Nachrichten“ besaß der Angeklagte über 70 einschlägige Dateien, die halbnackte Kinder in sexuell expliziter Form sowie Jugendliche mit nackten Genitalien und bei sexuellen Handlungen zeigten. Es wurde beispielsweise von Aufnahmen eines Teenagers beim Oralverkehr mit einem Mann berichtet. Nach der Durchsuchung seiner Wohnung behauptete der Beschuldigte plötzlich, sich als Transsexueller zu fühlen. Vor Gericht verteidigte er sich damit, dass er das Material zur „Identitätsfindung“ genutzt habe, da er sich schon als Kind als Frau gefühlt habe. Er verwies auch auf eine schwere Kindheit in einem Heim und behauptete, dass ihm der Zugang zu Kinderpornografie immer verwehrt geblieben sei.

Die Verteidigung des Angeklagten und das Selbstbestimmungsrecht

Der Angeklagte verteidigte sich vor Gericht damit, dass er das Material zur „Identitätsfindung“ genutzt habe, da er sich schon als Kind als Frau gefühlt habe. Er behauptete auch, dass er mit der Kinderpornografie etwas „nachholen“ wollte, das ihm in seiner schweren Kindheit immer verwehrt geblieben sei. Interessanterweise hat „Beate“, wie der Angeklagte auch genannt wird, mit dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsrechts im November einen Rechtsanspruch auf Unterbringung im Frauenknast, falls er erneut straffällig wird oder gegen Bewährungsauflagen verstößt.

Die Konsequenzen des Falls

Obwohl das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für den Besitz von Kinderpornografie vorsieht, erhielt der Angeklagte in diesem Fall eine Bewährungsstrafe. Seine Behauptung, sich als „Transfrau“ zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ verwendet zu haben, führte zu einem Strafnachlass. Der Fall wirft auch Fragen zum neuen Selbstbestimmungsrecht auf, das „Beate“ einen Rechtsanspruch auf Unterbringung im Frauenknast gibt, falls er erneut straffällig wird oder gegen Bewährungsauflagen verstößt. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall die Diskussion über den Umgang mit Straftätern beeinflussen wird, die sich als Transpersonen identifizieren

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Irres Urteil aus Bayern: Strafbonus für Kinderpornos wegen „Identitätsfindung“!

In Hersbruck (Mittelfranken) stand ein 52 Jahre alter Mann wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Obwohl das Strafgesetzbuch dafür eigentlich Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Er gab an, sich als „Transfrau“ zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ gebraucht zu haben. Das brachte ihm wohl einen Strafbonus ein. Wie die „Nürnberger Nachrichten“ berichteten, soll „Jürgen“ alias „Beate“ mehr als 70 einschlägige Dateien besessen haben. Die Bilder zeigten laut Staatsanwaltschaft halbnackte Kinder „in deutlich sexualisierter“ Form sowie Jugendliche mit nackten Genitalien und bei sexuellen Handlungen. Beispielhaft wird von Aufnahmen eines Teenagers beim Oralverkehr mit einem Mann berichtet. Nach Razzia plötzlich „Transfrau“  Nachdem seine Wohnung durchsucht worden war, gab der Beschuldigte

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