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Frontalangriff der „Demokraten“ auf Andersdenkende Teil 1: CORRECTIV | Von Wolfgang Effenberger Angriff der „Demokraten“ auf Andersdenkende Teil 1: CORRECTIV | Geschrieben von Wolfgang Effenberger

Published On: 8. Februar 2024 12:00

scheinend auch auf die Sprachwissenschaft zu, die sich hier von der politischen Agenda beeinflussen lässt. Es ist besorgniserregend, dass Begriffe wie Remigration diskreditiert werden, obwohl sie lediglich eine Rückkehr in das Herkunftsland bezeichnen. Es scheint, als ob hier bewusst eine negative Konnotation geschaffen wird, um jegliche Diskussion über eine geordnete Rückführung von Migranten zu verhindern. Diese Art der Manipulation der öffentlichen Meinung ist äußerst problematisch und zeigt, wie weit die politische Korrektheit mittlerweile geht. Es ist wichtig, dass wir uns als Gesellschaft kritisch mit solchen Entwicklungen auseinandersetzen und uns nicht von einer einseitigen Berichterstattung und Propaganda beeinflussen lassen

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Frontalangriff der “Demokraten” auf Andersdenkende Teil 1: CORRECTIV | Von Wolfgang Effenberger

Teil 1: CORRECTIV-Artikel löst Propaganda-Lawine aus Ein Kommentar von Wolfgang Effenberger. Am 30. November 2023 verteidigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Parlament das von der Bundesregierung ausgearbeitete „Rückführungsverbesserungsgesetzes“(1) als das umfangreichste Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Rückführungen, das eine Bundesregierung jemals vorgelegt habe. Gesetzentwurf der Ampel-Koalition „zur Verbesserung der Rückführung“ Nach dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ soll die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn

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