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Bundesrat verabschiedet Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der EU: «Bundesrat verschwendet wertvolle Zeit zum Schaden der Schweiz mit einem unpopulären Vorschlag!»

Published On: 11. Februar 2024 15:32

Pro Schweiz wird sich gegen jede institutionelle Anbindung an die EU stellen. Die überparteiliche Bewegung ist davon überzeugt, dass das Schweizer Volk niemals vor der EU einknicken wird. Die EU untergräbt den europäischen Geist souveräner Staaten! Die EU ist weder kompromissbereit noch in der Lage, in europäischen Dimensionen zu denken. Sie hält weiterhin stur an folgenden Punkten fest: Der EU-Gerichtshof bleibt die abschließende Entscheidungsbehörde bei Streitigkeiten. Da der EU-Gerichtshof immer im Interesse des EU-Rechts entscheidet, bedeutet dies für die Schweiz fremde Richter. Die EU möchte die „dynamische – sprich automatische – Übernahme“ neuer EU-Rechtsvorschriften. Dadurch wird die direkte Demokratie faktisch ausgeschaltet und die Schweiz übernimmt fremdes Recht. Die EU verlangt von der Schweiz regelmäßige Milliardenzahlungen (Kohäsionsbeiträge) ohne Gegenleistungen. Die EU wird die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) nicht zuletzt mit dem Druckmittel des EU-Gerichtshofs durchsetzen. Dadurch werden Schweizer Bürger EU-Bürgern gleichgestellt und der Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen wird erleichtert. Dies führt zu einer verstärkten Zuwanderung. Aus diesem Grund besteht Pro Schweiz kompromisslos auf folgender Position: 1. Keine automatische oder „dynamische“ Übernahme von EU-Folgerecht. 2. Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung, einschließlich des Referendumsrechts und der Gerichtsbarkeit, unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). 3. Keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten „Guillotine-Klauseln“. 4. Keine Verpflichtung, das Freihandelsabkommen von 1972 mit einer „Guillotine-Klausel“ mit anderen Abkommenspaketen zu verknüpfen und keine verpflichtende Agenda zur „Modernisierung“ des Freihandelsabkommens, sowie keine Unterstellung des Abkommens unter das Regime eines möglichen institutionellen Rahmens. 5. Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Verzicht auf EU-Kolonialvertrag und Prüfung von Optionen Pro Schweiz ist fest davon überzeugt, dass die Schweiz die aktuelle Situation ohne Hektik und vorauseilenden Gehorsam bewältigen kann. Die bilateralen Abkommen sind in Kraft, der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist nicht zuletzt durch das Freihandelsabkommen von 1972 geregelt und der „Ausschluss“ vom Forschungsprogramm „Horizon“ hat keine negativen Auswirkungen auf den Standort Schweiz. Von zentraler Bedeutung ist der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen, die Begrenzung der übermäßigen EU-Zuwanderung und die ernsthafte Prüfung von Optionen – einschließlich Freihandelsabkommen basierend auf dem Abkommen mit Kanada (CETA). Die Schweiz muss endlich aus den Fängen der EU-Kommission befreit werden. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben genug von den Drohungen und Erpressungen der EU-Bürokraten sowie von der unklaren Politik der Bundesregierung. Schutz der Souveränität der Schweiz und Verhinderung weiterer EU-politischer Niederlagen! Der EU-hörige Bundesrat und seine EU-Turbo-Entourage laufen nach dem EWR-Nein von 1992 und dem gescheiterten Rahmenabkommen von 2022 Gefahr, in die nächste außenpolitische Niederlage zu geraten, wenn sie nicht endlich die Souveränität, Neutralität und direkte Demokratie – den Willen des Volkes! – als Grundlage ihres Handelns respektieren

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Bundesrat verabschiedet Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der EU: «Bundesrat verspielt mit Ladenhüter wertvolle Zeit zum Schaden der Schweiz!»

Pro Schweiz wird jede institutionelle EU-Anbindung bekämpfen. Die überparteiliche Bewegung ist überzeugt, dass das Schweizer Volk einen Kniefall vor der EU niemals akzeptieren wird. EU bekämpft den europäischen Geist souveräner Staaten! Die EU ist weder kompromissfähig noch vermag sie in europäischen Dimensionen denken. Nach wie vor hält sie stur an folgenden Punkten fest: · Der EU-Gerichtshof bleibt bei der Streitbeilegung abschliessende Entscheidungsbehörde. Da der EU-Gerichtshof immer im Interesse des EU-Rechts entscheidet, bedeutet das für die Schweiz fremde Richter. · Die EU will die «dynamische – sprich automatische – Übernahme» von neuem EU-Recht. Damit wird die direkte Demokratie faktisch ausgeschaltet und die Schweiz übernimmt fremdes Recht. · Die EU verlangt von der Schweiz ohne Gegenleistungen regelmässige Milliardenzahlungen («Kohäsionsbeiträge»). · Die EU wird die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL)

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