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Ein Staatsrechtler aus Deutschland muss ausgerechnet der Schweiz erklären, welche Verluste sie mit dem neuen Rahmenabkommen erleiden würde

Published On: 11. Februar 2024 20:18

Zum Interview der NZZ

Andreas Glaser widerspricht deutlich der Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass es sich beim neuen institutionellen Abkommen um „Bilaterale III“ handelt und somit eine kontinuierliche Fortsetzung des „bilateralen Wegs“ darstellt. Der Staatsrechtler erklärt wörtlich: „Das Abkommen würde die dynamische Übernahme des Rechts über alle bilateralen Verträge bedeuten, außerdem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine neue wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Ebene bringen.“ Das Parlament würde an Bedeutung verlieren, da es nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen könnte. Glaser bemerkt dazu: „Es scheint mir, dass nicht überall die institutionelle Tragweite des Abkommens klar ist.“ Auch die Rolle des Schweizerischen Bundesgerichts wäre weniger bedeutend, da es faktisch dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre. Die Bürger könnten zwar noch abstimmen, müssten aber je nach Ergebnis mit EU-Sanktionen rechnen. Professor Glaser ist erstaunt über die einstimmige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag und wirft ihnen im Grunde Ignoranz vor: „Möglicherweise sind sich die Kantone nicht bewusst, welche Auswirkungen das Abkommen für sie selbst hätte. Ihr politischer Einfluss – durch Anhörungen, den Ständerat, aber auch informell – würde kleiner werden.“ Andreas Glaser spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus, also für die notwendige Zustimmung des Volkes und der Kantone. Es gibt entsprechende Präzedenzfälle mit dem Freihandelsabkommen von 1972 und der EWR-Abstimmung von 1992. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde sie „einen Bruch mit ihrer bisherigen, mehrfach bestätigten Praxis vollziehen“. Es ist bedauerlich, dass in Zürich ein deutscher Staatsrechtsprofessor in der Nachfolge des großen Zaccaria Giacometti so deutlich sprechen muss. Von Andreas Glasers Schweizer Kollegen hat man leider noch nichts Ähnliches gehört.

Die Bedenken von Andreas Glaser

Andreas Glaser äußert deutliche Bedenken gegenüber der Behauptung der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass das neue institutionelle Abkommen als „Bilaterale III“ angesehen werden kann. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Übernahme des Rechts über alle bilateralen Verträge bedeuten würde und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Rolle spielen würde. Diese beiden Elemente würden das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern. Glaser warnt davor, dass das Parlament an Bedeutung verlieren würde und nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und umsetzen könnte. Er betont, dass die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall klar ist.

Die Auswirkungen auf die Kantone

Andreas Glaser äußert auch Bedenken über die Auswirkungen des EU-Anbindungsvertrags auf die Kantone. Er ist erstaunt über die einstimmige Zustimmung der Kantonsregierungen und wirft ihnen Ignoranz vor. Glaser betont, dass die Kantone möglicherweise nicht bewusst sind, welche Folgen das Abkommen für sie haben würde. Ihr politischer Einfluss würde kleiner werden, da sie weniger Einflussmöglichkeiten hätten. Glaser spricht sich entschieden für das obligatorische Referendum aus und betont, dass die Bundesversammlung einen Bruch mit ihrer bisherigen Praxis vollziehen würde, wenn sie anders entscheiden würde.

Die Position von Andreas Glaser

Andreas Glaser setzt sich klar für das obligatorische Referendum ein und betont die Notwendigkeit der Zustimmung des Volkes und der Kantone. Er verweist auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Glaser bedauert, dass in Zürich ein deutscher Staatsrechtsprofessor so deutlich sprechen muss und dass von seinen Schweizer Kollegen noch keine ähnlichen Aussagen zu hören waren

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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