Bezahlkarte für Geflüchtete – Türöffner für CBDCs? | Von Ernst Wolff
Ein Kommentar von Ernst Wolff: Im November 2023 haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, im Jahr 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Eine Arbeitsgruppe der Ministerpräsidentenkonferenz hat bis Ende Januar 2024 ein Modell für diese Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards entwickelt. Die Karte soll im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden. 14 Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen. Statt Bargeld von den Kommunen zu erhalten, sollen Geflüchtete, die sich im Asylantragsverfahren befinden oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über die Karte abwickeln. Das Geld wird regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen, die die Karten mit Guthaben aufladen. Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die dazu führen, dass Bargeld immer weiter zurückgedrängt wird.
Die Bezahlkarte für Flüchtlinge hat jedoch noch weitere Funktionen, die uns aufhorchen lassen sollten. Es wird bereits darüber diskutiert, die Karten ortsgebunden, zweckgebunden oder zeitlich limitiert auszugeben. Das bedeutet, dass das Geld nur in dem Landkreis ausgegeben werden darf, in dem der Flüchtling gemeldet ist. Außerdem könnte das Geld nur für bestimmte Waren verwendet werden und von bestimmten Zahlungen ausgeschlossen werden. Es könnte auch ein Ablaufdatum erhalten, sodass der Flüchtling das Geld nicht über einen längeren Zeitraum sparen kann. Diese Eigenschaften der Bezahlkarte ähneln stark den Kerncharakteristika von digitalem Zentralbankgeld (CBDCs), das von vielen Menschen abgelehnt wird.
Die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge ist Teil einer stillen Vorbereitung auf die Einführung eines neuen Geldsystems. Um den Widerstand der Bevölkerung zu überwinden, setzt man die Menschen unter Druck und gewöhnt sie langsam an die Eigenschaften des neuen Geldes. Die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist ein Beispiel dafür. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass dieses neue Geldsystem uns alle dem Wohlwollen des Staates unterwirft. Es ist daher entscheidend, den Zusammenhang zwischen der Bezahlkarte und dem neuen Geldsystem zu erkennen und Widerstand zu leisten
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Bezahlkarte für Flüchtlinge – Türöffner für CBDCs? | Von Ernst Wolff
Ein Kommentar von Ernst Wolff. Vor 3 Monaten, im November 2023, haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verabredet, 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine solche Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat. Die Bezahlkarte soll nun im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden, wobei sich 14 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen. Das Ganze soll folgendermaßen funktionieren: Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über eine Karte abwickeln. Das Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die
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