Deutsches Dokument: Zweckgebundener digitaler Euro
Ein aktuelles Dokument des deutschen Innenministeriums bestätigt die gängigen Verschwörungstheorien zum CBDC-Euro: Der digitale Euro wird nicht frei verfügbar sein und kann zweckgebunden werden. Das bedeutet, dass sein Besitzer nur für erlaubte Zwecke Geld ausgeben darf. Dieses Konzept wurde bereits mit der „Bezahlkarte“ für Migranten getestet und könnte in Zukunft für alle gelten. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik bestätigt in seinem Dokument, dass die Zentralbank jederzeit über das digitale Geld verfügen und es zurückziehen kann. Zudem wird diskutiert, dass Geldbörsen unterschiedliche Funktionalitäten haben könnten, je nachdem, wie viele persönliche Informationen sie erfordern. Anonyme Geldgeschäfte werden maximal eingeschränkt möglich sein. Ähnliche Konzepte wurden bereits beim brasilianischen eReal und in Indien vorgestellt. Auch die US-amerikanische FED hat ein ähnliches Papier veröffentlicht
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Deutsches Papier: Digitaler Euro zweckgebunden
Ein aktuelles Papier aus dem deutschen Innenministerium zum CBDC-Euro belegt alle gängigen (angeblichen) Verschwörungstheorien: Über den digitalen Euro wird man nicht frei verfügen können. Geld ausgeben für was man will? Das wird mit dem digitalen Euro der Europäischen Zentralbank nicht mehr funktionieren. Ein aktuelles Papier aus dem deutschen Innenministerium, das die technischen Richtlinien des CBDC-Euros behandelt, ist hier eindeutig: Der digitale Euro wird „programmierbar“ sein. Auf Deutsch: Der digitale Euro kann zweckgebunden werden. Über den eEuro wird sein Besitzer nicht frei verfügen können, sondern so programmiert sein, dass er nur für das ausgegeben werden darf, was erlaubt ist. Geld, das nicht seinem Besitzer gehört Natürlich: Genau das gilt seit Jahren als böse Verschwörungstheorie, und niemand habe die Absicht, Geld zweckzubinden.