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Nach den Potsdam-Propagandamärchen: „Correctiv“ steht vor rechtlichen Konsequenzen

Published On: 12. Februar 2024 16:20

Seit mehr als einem Monat organisieren die Ampel-Regierung und ihre Medien Massendemonstrationen gegen eine vermeintliche „rechte“ Bedrohung, die angeblich die Demokratie gefährdet. Der Auslöser dafür war ein Bericht der staatlich finanzierten Plattform „Correctiv“ über ein angebliches „Geheimtreffen“ von Rechtsradikalen in einer Villa in Potsdam im November, bei dem angeblich über Massendeportationen gesprochen wurde. Obwohl von dieser lächerlichen Geschichte nichts mehr übrig ist, halten die Mainstream-Medien daran fest. Nun wird „Correctiv“ juristische Konsequenzen tragen müssen. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die Journalisten von „Correctiv“ gestellt, und zwei weitere Personen, die im Text genannt werden, haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. Mindestens sieben Teilnehmer des Treffens haben vor dem Landgericht Hamburg eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, in der sie klarstellen, dass es bei dem Treffen nicht um die Ausweisung deutscher Staatsbürger oder um eine Ausweisung nach rassistischen Kriterien ging. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte bereits am 15. Januar Strafanzeige gegen Unbekannt und alle Personen gestellt, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden. Laut Huy basieren „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass „Correctiv“ ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollte. Spießrutenlaufen für zu Unrecht Beschuldigte Der Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der einen Unternehmer vertritt, der als Spender des Treffens genannt wurde, erklärte: „Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt.“ Dazu gehört auch der Jurist Ulrich Vosgerau, ein weiterer Mandant Brenneckes. „Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann behauptet, dass „der Kern der Berichterstattung“ bisher nicht juristisch angegriffen wurde, sondern nur „wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“. Brennecke hält dagegen, dass der Artikel so geschrieben ist, dass er viele Wertungen enthält, die nicht rechtlich angegriffen werden können, und kaum Tatsachenbehauptungen. Dies betrifft insbesondere die Aussage, dass auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen wurde. „Correctiv hat geschickt vermieden, dies als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, warum meine Mandanten nur gegen einzelne unwichtige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen“, so Brennecke. In der eidesstattlichen Erklärung schildern die Teilnehmer „in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien ging“. Nun bleibt abzuwarten, ob den Opfern der Verleumdungen durch „Correctiv“ vor Gericht wenigstens etwas Gerechtigkeit widerfahren wird. Denn Politik und Medien werden um keinen Preis von der einmal in die Welt gesetzten Lüge abrücken. (TPL)

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Nach Potsdam-Propagandamärchen: Juristisches Nachspiel für “Correctiv”

Seit über einem Monat inszenieren die Ampel-Regierung und ihre Medien Massendemonstrationen gegen eine imaginäre „rechte“ Gefahr, die angeblich die Demokratie bedrohe. Auslöser dafür war ein Bericht der staatlich finanzierten „Recherche“-Plattform „Correctiv“ über ein angebliches „Geheimtreffen“ von Rechtsradikalen in einer Potsdamer Villa im November, bei dem über Massendeportationen gesprochen worden sei. Obwohl von dieser haarsträubend albernen Geschichte längst nichts mehr übrig ist, wird in den Mainstream-Medien daran festgehalten. Dennoch wird dieser Skandal für „Correctiv“ nun ein juristisches Nachspiel haben. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem Text genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. Mindestens sieben Teilnehmer des Treffens gaben vor dem Landgericht Hamburg eine eidesstattliche Erklärung ab, in der sie klarstellten, dass dabei nicht

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