Zahlungskarte für Flüchtlinge – Chance für CBDCs? | Von Ernst Wolff
Die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge – Ein Kommentar von Ernst Wolff
Die Einführung der Bezahlkarte
Vor 3 Monaten, im November 2023, haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verabredet, 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine solche Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat. Die Bezahlkarte soll nun im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden, wobei sich 14 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen.
Die Funktion der Bezahlkarte
Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über eine Karte abwickeln. Das Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die die Karten mit dem Guthaben aufladen. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschreibt die Ziele so: “Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.”
Die Bedenken und Hintergründe
Technisch gesehen bietet die neue Karte die Möglichkeit, nicht nur Bargeldbehebungen zu unterbinden, sondern auch weitere Einschränkungen vorzunehmen. Es wird bereits diskutiert, die Karten ortsgebunden, zweckgebunden oder zeitlich limitiert auszugeben. Diese Entwicklungen werfen Fragen auf und zeigen, dass die Einführung der Bezahlkarte möglicherweise Teil eines größeren Plans ist, der die Einführung von digitalem Zentralbankgeld vorbereitet. Es ist wichtig, sich über die Hintergründe und möglichen Auswirkungen dieser Maßnahme bewusst zu sein
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Bezahlkarte für Flüchtlinge – Türöffner für CBDCs? | Von Ernst Wolff
Ein Kommentar von Ernst Wolff. Vor 3 Monaten, im November 2023, haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verabredet, 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine solche Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat. Die Bezahlkarte soll nun im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden, wobei sich 14 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen. Das Ganze soll folgendermaßen funktionieren: Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über eine Karte abwickeln. Das Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die
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