Zahlungskarte für Flüchtlinge – Einstieg in CBDCs? | Geschrieben von Ernst Wolff
Die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge – Ein Kommentar von Ernst Wolff
Die Einführung der Bezahlkarte
Vor 3 Monaten, im November 2023, haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verabredet, 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine solche Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat. Die Bezahlkarte soll nun im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden, wobei sich 14 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen.
Die Funktion der Bezahlkarte
Das Ganze soll folgendermaßen funktionieren: Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über eine Karte abwickeln. Das Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die die Karten mit dem Guthaben aufladen. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschreibt die Ziele so: “Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.”
Die Einführung des digitalen Zentralbankgeldes
Technisch gesehen, bietet die neuen Karte nämlich nicht nur die Möglichkeit, Bargeldbehebungen zu unterbinden, sondern erheblich mehr: So wird bereits ganz offen darüber diskutiert, dass man die Karten ortsgebunden, zweckgebunden oder auch zeitlich limitiert ausgeben könnte. Ortsgebunden heißt: Das Geld dürfte nur in dem Landkreis ausgegeben werden, indem der Flüchtling gemeldet ist. Zweckgebunden bedeutet: Der Flüchtling könnte das Geld nur für bestimmte Waren, zum Beispiel Lebensmittel und Kleidung verwenden und von bestimmten Zahlungen, zum Beispiel für Alkohol und Zigaretten, ausgeschlossen werden. Zeitlich limitiert wiederum bedeutet, dass das Geld ein Ablaufdatum erhalten würde, was es dem Flüchtling unmöglich machen würde, das Geld über einen längeren Zeitraum zu sparen
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Bezahlkarte für Flüchtlinge – Türöffner für CBDCs? | Von Ernst Wolff
Ein Kommentar von Ernst Wolff. Vor 3 Monaten, im November 2023, haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verabredet, 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine solche Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat. Die Bezahlkarte soll nun im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden, wobei sich 14 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen. Das Ganze soll folgendermaßen funktionieren: Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über eine Karte abwickeln. Das Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die
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