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Der spanische Verfassungsgerichtshof erlaubt die Klage gegen AstraZeneca

Published On: 14. Februar 2024 11:30

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Spanischer Staatsgerichtshof lässt Klage gegen AstraZeneca zu

Der spanische Nationale Gerichtshof Audiencia Nacional hat die Berufung eines Mannes zugelassen, der nach einer Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff gesundheitliche Schäden erlitten hat. Der Kläger fordert eine Entschädigung in Höhe von knapp 92.000 Euro. Sein Anwalt hat bereits 16 weitere Klagen von Personen eingereicht, die nach der Impfung arbeitsunfähig sind. In Deutschland haben Impfopfer hingegen kaum Chancen auf Schadensersatz, da die juristischen Hürden sehr hoch sind. Sie müssen vor Gericht beweisen, dass ihre Beschwerden tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden.

Deutsche Impfopfer schauen weiter in die Röhre

In Deutschland haben Impfopfer aufgrund der hohen juristischen Hürden kaum Chancen auf Schadensersatz. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt mehr als 1.000 Impfgeschädigte, hat jedoch bisher nur in 500 Fällen ein Klageverfahren eingeleitet. Die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren zum 31.12.2024, daher ist es wichtig, dass die Klagen rechtzeitig eingereicht werden. Die Impfopfer stehen vor der Herausforderung, vor Gericht nachzuweisen, dass ihre Beschwerden tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden.

EU befreit Impfstoff-Hersteller von Entschädigungszahlungen

Die EU-Mitgliedstaaten haben mit den Impfstoffherstellern vereinbart, dass sie mögliche Entschädigungsverpflichtungen selbst übernehmen. Dies bedeutet, dass Impfopfer, die vor Gericht erfolgreich sind, Schadensersatz von den Herstellern erhalten, die sich das Geld dann vom Staat zurückholen können. Letztendlich werden die Steuerzahler die Kosten tragen. In Spanien hoffen viele Tausend betroffene Personen, dass der Nationale Gerichtshof einen Präzedenzfall schafft und ihnen zu einer Entschädigung verhilft. Eine Entscheidung wird jedoch erst in ein paar Monaten erwartet

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Spanischer Staatsgerichtshof lässt Klage gegen AstraZeneca zu

Zum Inhalt springen Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. Spanischer Staatsgerichtshof lässt Klage gegen AstraZeneca zu Deutsche Impfopfer schauen weiter in die Röhre Von Daniel Weinmann Wer hierzulande wegen eines Corona-Impfschadens gegen einen Pharmakonzern klagt, hat einen schweren Stand. Die juristischen Hürden sind extrem hoch. Allein der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Impfgeschädigte, in 500 Fällen hat seine Kanzlei ein Klageverfahren bei den deutschen Landgerichten eingeleitet. Damit sei zumindest das Thema Verjährung vom Tisch, schreibt der Jurist auf seiner Website. Denn auch die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche wegen Gesundheitsschäden durch die sogenannte Corona-„Schutzimpfung“ verjähren. „Wenn Impfschäden auf eine Impfung auf das Jahr 2021 zurückzuführen sind, verjähren unwiderruflich zum 31.12.2024 alle Ansprüche“, mahnt Cäsar-Preller.

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