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Jedoch eine unangebrachte Äußerung gegenüber dieser Regierung: Bewährungsstrafe für den Staatsanwalt, der Kinderschänder schützt

Published On: 16. Februar 2024 2:50

Es ist unglaublich, was in diesem Land und in den Gerichtssälen passiert: Die Richterin Helga von Lukowicz aus Lübeck verhängt eine Bewährungsstrafe gegen ihren Justizkollegen, obwohl dieser seinen 8-jährigen Sohn sexuell missbraucht hat. Die Begründung für das Urteil ist beängstigend und zeigt, wie verdorben dieser sogenannte Rechtsstaat mittlerweile ist. Ein Blogger, der migrationskritische Ansichten äußert, wird hingegen zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt.

Richterin Helga von Lukowicz spricht im Namen des Volkes auf dem Richterstuhl der Großen Strafkammer 7a des Landgerichts Lübeck „Recht“. Dies tat sie auch im Fall ihres Justizkollegen Staatsanwalt Philipp M. Der 52-Jährige hatte im Jahr 2019 seinen 8-jährigen Sohn auf grausame Weise vergewaltigt. Weitere Details zu Staatsanwalt Philipp M. sind äußerst verstörend: Der kleine Junge wurde im Ehebett wach, als sein Vater ihn am Penis packte. Das Kind wehrte sich heftig, trat und schrie. M. setzte sich auf die Beine seines Sohnes und missbrauchte ihn oral, während seine Mutter nebenan das Baby versorgte. Der Junge vertraute sich seiner Mutter an, die ihren Ehemann mit den Vorwürfen konfrontierte. Der widerliche Kinderschänder schlug vor, dem 8-Jährigen zu erzählen, dass Papa von Harry Potter verzaubert worden sei. Die Mutter trennte sich daraufhin von ihm.

Nachdem Philipp M., selbst Staatsanwalt, die Tricks und Kniffe im Justizgeschäft bestens kannte, recherchierte er und fand Informationen über „Sexsomnia“. Dabei handelt es sich um eine Schlafstörung, bei der Betroffene im Schlaf Sex haben, ohne es zu bemerken. M. zeigte sich selbst an, plädierte jedoch auf „schuldunfähig“. Von da an war er der „schlafwandelnde Staatsanwalt“ – und seine Kollegen in der Staatsanwaltschaft Kiel, die den Fall übernommen hatten, glaubten ihm, erhoben keine Anklage und stellten das Verfahren gegen ihn sogar dreimal ein. Die Mutter, die inzwischen die Scheidung eingereicht hatte, gab jedoch nicht auf und reichte sogar eine Klage gegen M. ein. Während des Prozesses zeigte sich die ganze Abartigkeit dieses Systems auch durch die Verteidigung des Kinderschänders. Diese führte die Aussage einer „renommierten Richterin“ an, die zufälligerweise die Ex-Partnerin des „schlafwandelnden Staatsanwalts“ ist. Diese Richterin gab an: „Als ich von den Vorwürfen hörte, erinnerte ich mich an ähnliche Situationen in unserer rund 20 Jahre zurückliegenden Partnerschaft. Es gab mehrmals die Situation, dass wir Sex miteinander hatten, obwohl er tief und fest schlief. Ich habe dann immer erfolglos versucht, ihn aufzuwecken.“ Sie bezeichnete dies immer als „Geschlechtsverkehr beim Schlafwandeln“. Die 42-Jährige erfuhr im August 2019 von den Vorwürfen und lud ihren Ex-Partner nach Hannover ein, um über die Situation zu sprechen. „Ich hatte jedoch den Eindruck, dass er sich zuvor nicht mit dem Problem beschäftigt hatte.“

Nun zum skandalösen Urteil der Lübecker Richterin Helga von Lukowicz vom Mittwoch: 18 Monate Haft auf Bewährung. Die abscheuliche Begründung, im Namen des Volkes ausgesprochen: „Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist, weil er beruflich und privat erheblich belastet war. In dieser Situation brauchte er ein Ventil. Der gewaltsame Missbrauch gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.“ Es handele sich um einen minderschweren Fall, da es sich um eine „spontane Tat in einer schwierigen Lebenssituation“ gehandelt habe. Außerdem habe der Täter alles verloren, auch seine Pension, falls das Urteil rechtskräftig werde. Ein User kommentiert treffend: „Deutschland 2024: Ein Staatsanwalt, der seinen Sohn (8) oral missbraucht, freigesprochen. Gruppenvergewaltiger einer Minderjährigen: freigesprochen. Kinderpornobesitz: juckt keinen. Was die Justiz wirklich interessiert: ‚Hass im Netz‘. Und es bewahrheitet sich: Die, die milde zu den Perversen sind, werden grausam zu den Normalen sein: Ein Blogger, der sich migrationskritisch äußert, bekommt 9 Monate Knast. Dieses Land zerlegt sich mit einer amoralischen Nonchalance, das einem schlecht wird.“ (SB)

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Aber ein falsches Wort gegen diese Regierung: Bewährung für Kinderschänder-Staatsanwalt

Es ist einfach nur noch unfassbar, was in diesem Land und seinen Gerichtssälen vor sich geht: Lübecker Richterin Helga von Lukowicz verhängt gegen ihren Justiz-Kollegen eine Bewährungsstrafe, obwohl der Staatsanwalt seinen 8-jährigen Sohn sexuell missbraucht hat. Die Begründung für ihr Kinderschänderurteil ist einfach nur gruselig und zeigt, wie verkommen dieser angebliche Rechtsstaat mittlerweile ist. Ein Blogger aber, der sich migrationskritisch äußert, bekommt 9 Monate Knast. Richterin Helga von Lukowicz spricht im Namen des Volkes auf dem Richterstuhl der Großen Strafkammer 7a des Landgerichts Lübeck “Recht”. Dies tat sich auch im Fall ihres Justiz-Kollegen Staatsanwalt Philipp M. Der 52-Jährige hatte 2019 seinen 8-jährigen Sohn auf brutale Weise vergewaltigt. Mehr Details zu Staatsanwalt Philipp M., für die man starke Nerven benötigt: Der

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