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Gerade ein deutscher Staatsrechtler muss der Schweiz erklären, was sie durch das neue Rahmenabkommen verlieren würde

Published On: 17. Februar 2024 9:05

Andreas Glaser kritisiert das institutionelle Abkommen mit der EU

Neue Stufe der Beziehung zur EU

Andreas Glaser widerspricht der Behauptung, dass das neue institutionelle Abkommen lediglich eine Fortsetzung des bilateralen Wegs sei. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge mit sich bringen würde und der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle spielen würde. Dies würde das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben und das Parlament an Bedeutung verlieren lassen.

Rolle der Kantonsregierungen und des Bundesgerichts

Professor Glaser zeigt sich verwundert über die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag. Er kritisiert ihre mögliche Ignoranz bezüglich der Auswirkungen des Abkommens auf sie selbst. Zudem betont er, dass das Schweizerische Bundesgericht unter dem institutionellen Abkommen eine weit weniger bedeutende Rolle spielen würde, da es faktisch dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre.

Notwendigkeit des obligatorischen Referendums

Andreas Glaser spricht sich klar für das obligatorische Referendum aus, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen. Er verweist auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde dies einen Bruch mit der bisherigen Praxis darstellen. Glaser bedauert, dass seine Schweizer Kollegen bisher nicht ähnlich deutliche Standpunkte vertreten haben.

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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