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Ehen von Kindern – eine Frage an unser Verständnis von Kultur

Published On: 20. Februar 2024 19:50

Der Schutz von Minderjährigen in Deutschland

Zwar ist der Schutz von Minderjährigen noch ein Konsens, den man ohne allzu „kulturkämpferisches“ Gepräge pflegen kann. Doch auch dieser Minimalkonsens wird bereits unterhöhlt: Im Zuge des Diversitätsfetischs wird das Kindeswohl so bereitwillig geopfert, dass sich die legitime Frage stellt, warum es dann irrelevant ist, wenn es um die Befriedigung der Translobby geht, aber als relevant betrachtet wird, wenn Syrer oder Nordafrikaner ihre althergebrachten Bräuche aufrechterhalten wollen.

Die Notwendigkeit einer Neuregelung

Das Justizministerium muss sich beeilen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr die pauschale Nichtigkeit von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt hat, muss bis zum Sommer eine Neuregelung her – allerdings, so berichtet die „Welt“, scheint das Bundesjustizministerium dieses Thema trotz des Zeitdrucks nicht zu priorisieren. Konkrete Angaben zur Nachbesserung des Gesetzes konnte man dort noch nicht machen.

Die Bedeutung europäischer Werte

Die Frage ist also nicht nur, wie durchsetzungsfähig grundlegende europäische Werte sind, insbesondere im Hinblick auf Frauen und Mädchen; sondern auch, wie willig die politisch Verantwortlichen sind, diese Werte durchzusetzen. Sind wir bereit dazu, die vielbeschworene und tatsächlich unabdingbare Toleranz an einen gewissen Konsens zu binden? Oder legitimieren wir fragwürdige kulturelle Praktiken um der Illusion grenzenloser Freiheit und Diversität willen? Diesem grundlegenden Diskurs sollten wir nicht länger ausweichen – unabhängig davon, ob der Ampel mit der Korrektur der Regelungen zur Kinderehe endlich doch noch ein handwerklich solides Gesetz gelänge.

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Kinderehen – eine Frage an unser Kulturverständnis

Zwar ist der Schutz von Minderjährigen noch ein Konsens, den man ohne allzu „kulturkämpferisches“ Gepräge pflegen kann. Doch auch dieser Minimalkonsens wird unterhöhlt: Werden fragwürdige kulturelle Praktiken um der Illusion grenzenloser Freiheit und Diversität willen legitimiert? IMAGO / Steinach Das Justizministerium muss sich beeilen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr die pauschale Nichtigkeit von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt hat, muss bis zum Sommer eine Neuregelung her – allerdings, so berichtet die „Welt“, scheint das Bundesjustizministerium dieses Thema trotz des Zeitdrucks nicht zu priorisieren: Konkrete Angaben zur Nachbesserung des Gesetzes konnte man dort noch nicht machen. Nun muss man konzedieren, dass das hastige und mängelbehaftete Zusammenzimmern von Gesetzen keineswegs ein exklusives Charakteristikum der Ampelregierung ist: Als im Zuge der Flüchtlingskrise

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