Ehen zwischen Kindern – eine Frage an unser Verständnis von Kultur
Der Schutz von Minderjährigen und kulturelle Praktiken – Ein Diskurs
Die Herausforderung des Justizministeriums
Zwar ist der Schutz von Minderjährigen noch ein Konsens, den man ohne allzu „kulturkämpferisches“ Gepräge pflegen kann. Doch auch dieser Minimalkonsens wird unterhöhlt: Werden fragwürdige kulturelle Praktiken um der Illusion grenzenloser Freiheit und Diversität willen legitimiert? Das Justizministerium muss sich beeilen, um eine Neuregelung zur pauschalen Nichtigkeit von Kinderehen zu erarbeiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Lücken im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 weist erhebliche Mängel auf, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsfragen. Dies führt dazu, dass minderjährige Mädchen nach der Auflösung einer Kinderehe oft ohne soziale Absicherung dastehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die pauschale Nichtigkeit von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt hat, ist angesichts solcher Leerstellen verständlich. Es ist jedoch bedauerlich, dass eine Novellierung des Gesetzes bisher nicht priorisiert wurde.
Die Bedeutung europäischer Werte und kulturelle Vielfalt
Es ist wichtig, dass sich Politik und Gesellschaft mit der Frage beschäftigen, wie gewisse Grundsätze europäischer, freiheitlicher Verfasstheit für alle, insbesondere für vulnerable Gruppen, gelten können. Die Diskussion darüber, ob fragwürdige kulturelle Praktiken im Namen von Freiheit und Diversität legitimiert werden sollten, ist von großer Bedeutung. Es ist an der Zeit, sich diesem grundlegenden Diskurs zu stellen und die Durchsetzung europäischer Werte in der Gesellschaft zu fördern.
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Kinderehen – eine Frage an unser Kulturverständnis
Zwar ist der Schutz von Minderjährigen noch ein Konsens, den man ohne allzu „kulturkämpferisches“ Gepräge pflegen kann. Doch auch dieser Minimalkonsens wird unterhöhlt: Werden fragwürdige kulturelle Praktiken um der Illusion grenzenloser Freiheit und Diversität willen legitimiert? IMAGO / Steinach Das Justizministerium muss sich beeilen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr die pauschale Nichtigkeit von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt hat, muss bis zum Sommer eine Neuregelung her – allerdings, so berichtet die „Welt“, scheint das Bundesjustizministerium dieses Thema trotz des Zeitdrucks nicht zu priorisieren: Konkrete Angaben zur Nachbesserung des Gesetzes konnte man dort noch nicht machen. Nun muss man konzedieren, dass das hastige und mängelbehaftete Zusammenzimmern von Gesetzen keineswegs ein exklusives Charakteristikum der Ampelregierung ist: Als im Zuge der Flüchtlingskrise
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