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Ein deutscher Staatsrechtler muss ausgerechnet der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

Published On: 20. Februar 2024 12:06

Andreas Glaser kritisiert das institutionelle Abkommen mit der EU

Neue Stufe der Beziehung zur EU

Im Interview mit der NZZ widerspricht Andreas Glaser entschieden der Behauptung, dass das neue institutionelle Abkommen mit der EU lediglich eine Fortsetzung des bilateralen Wegs sei. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bedeuten würde und der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle spielen könnte. Dies würde das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben, so Glaser.

Verlust an politischem Einfluss

Glaser warnt davor, dass das Parlament an Bedeutung verlieren und das Schweizerische Bundesgericht dem Europäischen Gerichtshof unterstellt werden könnte. Er kritisiert die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum Abkommen und wirft diesen Ignoranz vor. Glaser spricht sich klar für ein obligatorisches Referendum aus, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen.

Kritik an der Bundesversammlung

Der Staatsrechtler betont, dass die Bundesversammlung bei einer Entscheidung gegen das obligatorische Referendum einen Bruch gegenüber ihrer bisherigen Praxis vollziehen würde. Glaser bedauert, dass seine Schweizer Kollegen sich bisher nicht ähnlich deutlich zu dem Thema geäußert haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um das institutionelle Abkommen weiter verlaufen wird

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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