Die EU verbietet Bargeld und die Bundesbank ist besorgt über seine Zukunft | Von Norbert Häring
EU-weites Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro
Im Januar haben sich die EU-Organe nicht nur auf ein unionsweites Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro geeinigt, sondern auch Gesetzespläne zur Kriminalisierung von Barzahlern weiter vorangetrieben. Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU sieht neben der Obergrenze von 10.000 Euro auch eine Überwachung von verdächtigen Bargeldnutzern vor. Banken, Auktionshäuser und Händler von Luxusgütern müssen die Identität von Personen bei Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro überprüfen und speichern.
Die Rolle der Bundesbank und das Bargeldforum
Die Bundesbank hat ein „Bargeldforum“ ins Leben gerufen, um die Zukunft des Bargelds in Deutschland zu sichern. Trotz der geplanten Einführung des digitalen Euros soll Bargeld weiterhin eine Rolle spielen. Die Bundesbank möchte die Akzeptanz von Bargeld durchsetzen und setzt sich gegen die geplante EU-weite Barzahlungsobergrenze ein. Ein nationales Bargeldforum wurde ins Leben gerufen, um Vertreter aus Einzelhandel, Geldtransportunternehmen, Banken und Verbraucherschutz zusammenzubringen und die Bedeutung von Bargeld zu betonen.
Widerstand gegen die Bargeldbeschränkungen
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) kritisiert die geplante
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Die EU kriminalisiert Bargeld und die Bundesbank sorgt sich um dessen Zukunft | Von Norbert Häring
Ein Standpunkt von Norbert Häring. Die EU-Organe haben sich im Januar nicht nur auf ein unionsweites Verbot der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro verständigt. Die Gesetzespläne zur Kriminalisierung von Barzahlern gehen noch deutlich weiter. Unterdessen hat die Bundesbank ein „Bargeldforum“ ins Leben gerufen, dass die Zukunft des Bargelds in Deutschland sichern soll. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie der EU soll neben einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro über die in den Medien berichtet wurde, auch noch eine Überwachung dessen eingeführt werden, was diese grundsätzlich verdächtigen Bargeldnutzer so treiben. Die einzelnen Staaten können auch eine niedrigere Obergrenze festzulegen. Außerdem müssen alle „Verpflichteten“ der vorläufigen Einigung zufolge die Identität von Personen ermitteln und überprüfen, wenn diese gelegentlich Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000
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