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Die EU verbietet Bargeld und die Bundesbank macht sich Gedanken über seine Zukunft | Geschrieben von Norbert Häring

Published On: 21. Februar 2024 14:54






Die Zukunft des Bargelds in Deutschland – Ein Standpunkt von Norbert Häring

EU-weites Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro

Im Januar haben sich die EU-Organe nicht nur auf ein unionsweites Verbot der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro geeinigt, sondern auch Gesetzespläne zur Kriminalisierung von Barzahlern verabschiedet. Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU sieht neben der Obergrenze von 10.000 Euro auch eine Überwachung verdächtiger Bargeldnutzer vor. Banken, Auktionshäuser und andere Unternehmen müssen die Identität von Personen überprüfen, die Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro durchführen.

Die Rolle der Bundesbank

Die Bundesbank hat ein „Bargeldforum“ ins Leben gerufen, um die Zukunft des Bargelds in Deutschland zu sichern. Trotz der geplanten Einführung des digitalen Euro soll Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Ein nationales Bargeldforum tagte erstmals am 16. Februar und brachte Vertreter von Einzelhandel, Banken und Verbraucherschutz zusammen. Die Bundesbank betont die Bedeutung von Bargeld für die Privatsphäre und die Kontrolle der eigenen Ausgaben.

Widerstand gegen die Bargeldbeschränkungen

Die geplante EU-weite Barzahlungsobergrenze stößt auf Kritik von Verbänden wie der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW). Einzelhändler leiden

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Die EU kriminalisiert Bargeld und die Bundesbank sorgt sich um dessen Zukunft | Von Norbert Häring

Ein Standpunkt von Norbert Häring. Die EU-Organe haben sich im Januar nicht nur auf ein unionsweites Verbot der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro verständigt. Die Gesetzespläne zur Kriminalisierung von Barzahlern gehen noch deutlich weiter. Unterdessen hat die Bundesbank ein „Bargeldforum“ ins Leben gerufen, dass die Zukunft des Bargelds in Deutschland sichern soll. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie der EU soll neben einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro über die in den Medien berichtet wurde, auch noch eine Überwachung dessen eingeführt werden, was diese grundsätzlich verdächtigen Bargeldnutzer so treiben. Die einzelnen Staaten können auch eine niedrigere Obergrenze festzulegen. Außerdem müssen alle „Verpflichteten“ der vorläufigen Einigung zufolge die Identität von Personen ermitteln und überprüfen, wenn diese gelegentlich Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000

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