Die EU verbietet Bargeld und die Bundesbank macht sich Gedanken über seine Zukunft | Von Norbert Häring
Die Zukunft des Bargelds in Deutschland
Ein Standpunkt von Norbert Häring. Die EU-Organe haben sich im Januar nicht nur auf ein unionsweites Verbot der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro verständigt. Die Gesetzespläne zur Kriminalisierung von Barzahlern gehen noch deutlich weiter. Unterdessen hat die Bundesbank ein „Bargeldforum“ ins Leben gerufen, dass die Zukunft des Bargelds in Deutschland sichern soll.
Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU
Mit der 5. Geldwäscherichtlinie der EU soll neben einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro über die in den Medien berichtet wurde, auch noch eine Überwachung dessen eingeführt werden, was diese grundsätzlich verdächtigen Bargeldnutzer so treiben. Die einzelnen Staaten können auch eine niedrigere Obergrenze festzulegen. Außerdem müssen alle „Verpflichteten“ der vorläufigen Einigung zufolge die Identität von Personen ermitteln und überprüfen, wenn diese gelegentlich Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro vornehmen.
Der digitale Euro und die Rolle der Bundesbank
Wenn es nach der EU-Kommission geht, wird auch der geplante digitale Euro das Euro-Bargeld verdrängen. Denn die Kosten für Händler und Konsumenten werden künstlich niedrig gehalten und alle Händler – außer den ganz kleinen – werden verpflichtet, den digitalen
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Die EU kriminalisiert Bargeld und die Bundesbank sorgt sich um dessen Zukunft | Von Norbert Häring
Ein Standpunkt von Norbert Häring. Die EU-Organe haben sich im Januar nicht nur auf ein unionsweites Verbot der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro verständigt. Die Gesetzespläne zur Kriminalisierung von Barzahlern gehen noch deutlich weiter. Unterdessen hat die Bundesbank ein „Bargeldforum“ ins Leben gerufen, dass die Zukunft des Bargelds in Deutschland sichern soll. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie der EU soll neben einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro über die in den Medien berichtet wurde, auch noch eine Überwachung dessen eingeführt werden, was diese grundsätzlich verdächtigen Bargeldnutzer so treiben. Die einzelnen Staaten können auch eine niedrigere Obergrenze festzulegen. Außerdem müssen alle „Verpflichteten“ der vorläufigen Einigung zufolge die Identität von Personen ermitteln und überprüfen, wenn diese gelegentlich Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000
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