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ORF verliert endgültig Rechtsstreit mit FPÖ vor Oberlandesgericht

Published On: 21. Februar 2024 14:57

Sieg für Herbert Kickl

Im Rechtsstreit zwischen FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl und dem ORF hat das Oberlandesgericht Wien die Berufung des Gebührensenders abgelehnt. Damit steht es 2:0 für den Politiker, der bereits in erster Instanz Recht bekommen hatte.

Watsche für den ORF

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Herbert Kickl. Eine Revision beim Obersten Gerichtshof wurde ausgeschlossen. Damit endet ein weiteres Kapitel der Auseinandersetzung zwischen der FPÖ und dem ORF.

Schallende Ohrfeige für den Staatsfunk

Der ORF hatte die FPÖ in einem Beitrag als „blaue Regierungsbande“ bezeichnet, was Kickl als persönliche Verunglimpfung empfand. Das Handelsgericht gab ihm Recht und verurteilte den ORF zur Unterlassung solcher Behauptungen. In der Berufungsverhandlung erlitt der ORF eine totale Niederlage, da die Behauptung keinen Bezug zur Realität hatte.

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ORF im Rechtsstreit mit FPÖ vor Oberlandesgericht endgültig abgeblitzt

Im Rechtsstreit zwischen FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl gegen den ORF steht es 2:0 für den Politiker. Das Oberlandesgericht Wien schmetterte die Berufung des Gebührensenders gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Oberlandesgericht bestätigt erstinstanzliches Urteil Die Watsche für den Zwangsgebühren-Sender ist perfekt. Laut Meldung der Nachrichtenagentur APA hat das Oberlandesgericht Wien in der Berufungsverhandlung nun ebenfalls zugunsten von Herbert Kickl entschieden. Eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof wurde ausgeschlossen. Damit dürfte ein weiteres unrühmliches Kapitel des ORF in seiner Schlammschlacht gegen die FPÖ abgeschlossen sein. Schallende Ohrfeige für Staatsfunk Im Mai 2022 war die FPÖ in einem “ZIB-Magazin”-Beitrag mit dem Titel “Ministerkarussell dreht sich weiter” pauschal als „blaue Regierungsbande“ bezeichnet worden. Eine persönliche Verunglimpfung, die sich FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl nicht gefallen ließ und den

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