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Halloumi-Käse bleibt geschützt: EU-Gericht lehnt Klage ab

Published On: 22. Februar 2024 15:21

Gerichtsurteil schützt EU-Label für Halloumi aus Zypern

Gerichtsurteil bestätigt Schutz des EU-Labels für Halloumi

Am 21. Februar 2024 entschied ein Gericht der Europäischen Union, dass der als Grillkäse bekannte Halloumi aus Zypern weiterhin von einem EU-Label geschützt ist. Dies bedeutet, dass Halloumi zum Großteil aus Schafs- oder Ziegenmilch oder einer Mischung aus beiden hergestellt werden muss. Eine Klage einer zyprischen Gesellschaft, die die Entscheidung der EU-Kommission zur Halloumi-Herstellung anfechten wollte, wurde abgewiesen.

Zyprische Hersteller beanstanden Entscheidung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte 2021 auf Antrag Zyperns Halloumi als EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen. Zypern präzisierte, dass der Anteil von Schafs- und/oder Ziegenmilch höher sein muss als der von Kuhmilch. Aufgrund dieser Vorgabe beanstandeten verschiedene zyprische Hersteller die Entscheidung vor dem Gericht der EU. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, und es besteht die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorzugehen.

Charakterisierung von frischem und reifem Halloumi

Die Kläger beriefen sich unter anderem auf eine nationale Norm von 1985, die bestimmte Geruchs- und Geschmackseigenschaften für frischen und reifen Halloumi festlegt. Das Gericht folgte größtenteils der Argumentation der Kommission, dass die spezifischeren Anforderungen im Antrag Zyperns dem nicht widersprechen. Die Kommission habe zudem eine ausreichende Analyse des Marktes und der Situation der betroffenen Unternehmen durchgeführt. (dpa)

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Halloumi-Käse bleibt geschützt: EU-Gericht weist Klage ab

Epoch Times 21. Februar 2024 Der als Grillkäse bekannte Halloumi aus Zypern ist nach einem Gerichtsurteil weiterhin von einem EU-Label geschützt und muss zum Großteil aus Schafs- oder Ziegenmilch oder einer Mischung aus beidem hergestellt werden. Das Gericht der Europäischen Union wies eine Klage einer zyprischen Gesellschaft ab, eine Entscheidung der EU-Kommission zu den Auflagen der Halloumi-Herstellung für nichtig zu erklären. 2021 hatte die Kommission auf Antrag Zyperns Halloumi als EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen. Wie das Gericht mitteilte, habe Zypern präzisiert, dass der Anteil von Schafs- und/oder Ziegenmilch über dem von Kuhmilch liegen müsse. Wegen dieser Vorgabe beanstandeten verschiedene zyprische Hersteller von Halloumi die Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der EU. Das Gericht wies die Klage jedoch in vollem

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