Können die Ukraine und Israel das Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch nehmen
Ukraine und Israel: Interpretation von Artikel 51 der UN-Charta
Veröffentlicht am: 22. Februar 2024 | Anzahl Kommentare: 1 Kommentar Ein Meinungsbeitrag von Wolfgang Bittner. Sowohl die Ukraine als auch Israel haben bei ihren noch immer andauernden Konflikten Selbstverteidigung nach der Charta der Vereinten Nationen geltend gemacht. Das ist nicht haltbar. Artikel 51 lautet: (1) „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“
Notwehr und Nothilfe nach Artikel 51 der UN-Charta
Der Artikel gewährt also im Falle eines bewaffneten Angriffs ein Recht zur Selbstverteidigung in Form von Notwehr und Nothilfe. Auf Nothilfe (kollektive Selbstverteidigung) berief sich Russland 2022 nach einer Großoffensive gegen Donezk und Luhansk beim Einmarsch in die Ukraine, die aufgerüstet wurde, um gegen die beiden Volksrepubliken sowie gegen die nach einem Referendum zur Russischen Föderation gehörende Krim militärisch vorzugehen. Der UN-Sicherheitsrat wurde dementsprechend informiert, wie es Artikel 51 der Charta verlangt.
Kiew und Israel: Genozid und Selbstverteidigung
Auch die Ukraine und Israel berufen sich bei ihren Kriegen auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in beiden Fällen der Tatbestand eines Genozids erfüllt ist. Die Kiewer Regierung versuchte nach dem Maidan-Putsch seit 2014 einen innerstaatlichen Konflikt mit militärischen Mitteln zu lösen, obwohl die Oblasten Donezk und Luhansk lediglich mehr Autonomie innerhalb der Ukraine forderten. Und die israelische Regierung führt unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu einen mörderischen Ausrottungskrieg gegen die von ihnen besetzten palästinensischen Gebiete.
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Können sich die Ukraine und Israel auf Selbstverteidigung berufen?
Veröffentlicht am: 22. Februar 2024 | Anzahl Kommentare: 1 Kommentar Ein Meinungsbeitrag von Wolfgang Bittner. Sowohl die Ukraine als auch Israel haben bei ihren noch immer andauernden Konflikten Selbstverteidigung nach der Charta der Vereinten Nationen geltend gemacht. Das ist nicht haltbar. Artikel 51 lautet: (1) „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung
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