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Online-Straftaten von virtuellen Agenten des Verfassungsschutzes begangen

Published On: 22. Februar 2024 20:20

Agenten des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten

Es wird bestätigt, dass der Verfassungsschutz virtuelle Agenten einsetzt, die in sozialen Netzwerken als Rechtsextreme agieren. Diese Agenten dürfen sogar Straftaten wie Volksverhetzung begehen. Diese Informationen stammen nicht aus dem rechten Spektrum, sondern aus der Süddeutschen Zeitung. Es ist kein Geheimnis, dass der Staat Hunderte von Agents Provocateurs einsetzt, um den Kampf gegen rechts zu rechtfertigen.

Unterwanderung der AfD und regierungskritischen Szene

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird bald über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Dabei wird auch die Unterwanderung der AfD und der regierungskritischen Szene durch V-Leute des Verfassungsschutzes untersucht. Es ist besorgniserregend, dass hauptamtliche Verfassungsschutzmitarbeiter in sozialen Netzwerken aktiv sind und dort mit rechtsextremen Fake-Accounts interagieren.

Die Zukunft der Informationsbeschaffung

Es ist alarmierend, dass der Staat Agents Provocateurs einsetzt, um Straftaten zu begehen und dann Steuergelder für die Bekämpfung dieser Straftaten ausgibt. Diese Methoden erinnern an autoritäre Regime und sind in einer freiheitlichen Demokratie inakzeptabel. Kritischer Journalismus ist wichtig, um die Einheitsmeinung zu durchbrechen. Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus, der nur den Lesern verpflichtet ist!

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„Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten …

Zum Inhalt springen Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. „Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten … … mit denen dann der „Kampf gegen rechts“ begründet wird Wieder bestätigt sich eine angebliche „Verschwörungstheorie“: Unser Staat setzt Hunderte Agents Provocateurs ein, die in den sozialen Netzwerken im Einsatz sind, um mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme zu posieren. Das sei „kein Geheimnis. Der Verfassungsschutz spricht von ‚virtuellen Agenten‘. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung.“ Das alles schreibt nicht etwa einer der üblichen Verdächtigen aus dem vermeintlichen „rechten“ Spektrum. Nein, das erwähnt eher beiläufig eines der Zentralorgane von Rot-Grün, die „Süddeutsche Zeitung“. In einem Artikel von Ronen Steinke, der hinter einer Bezahlschranke steckt. Insofern besteht also

Details zu „Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten …

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