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Correctiv“ wehrt sich vor Gericht gegen die Behauptung, dass sie unsere persönliche Freiheit garantieren

Published On: 23. Februar 2024 16:16





Streit um „Geheimplan“-Artikel von „Correctiv“

Journalisten von „Correctiv“ reichen eidesstattliche Versicherungen ein

Im Streit um den Artikel des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben acht Journalisten des Netzwerks jeweils eigene eidesstattliche Versicherungen beim Landgericht Hamburg eingereicht. Dies wurde von der Zeitung „Welt“ am 21. Februar 2024 berichtet. Auch „Correctiv“ selbst hat eine Stellungnahme veröffentlicht. Der Herausgeber David Schraven betonte, dass die Redaktion fest hinter der Veröffentlichung steht und sich gegen eine einstweilige Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau entschieden wehrt.

Streitfrage um „Potsdamer Treffen“

Der Kern der Auseinandersetzung dreht sich darum, ob bei dem „Potsdamer Treffen“ im November 2023 die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern nach rassistischen Kriterien geplant wurde und ob die Darstellung im „Correctiv“-Artikel angemessen war. Schraven behauptet, dass bei dem Treffen über die Vertreibung von Menschen aus Deutschland diskutiert wurde, darunter auch „nicht-assimilierte Staatsbürger“. Die Anwälte beider Seiten argumentieren über die Interpretation des Sachverhalts und die Verwendung von Begriffen wie „Ausweisung“ oder „Vertreibung“.

Reaktionen auf die Anträge auf einstweilige Verfügung

Die eidesstattlichen Versicherungen der „Correctiv“-Mitarbeiter sollen die Sichtweise des Netzwerks untermauern und den Anträgen auf einstweilige Verfügung entgegenwirken, die von Teilnehmern des „P

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„Wir garantieren mit unserer persönlichen Freiheit“ – „Correctiv“ kontert vor Gericht

Im Streit um den „Geheimplan“-Artikel des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben acht Journalisten des Netzwerks jeweils eigene eidesstattliche Versicherungen beim Landgericht Hamburg einreichen lassen. Das berichtete die Zeitung „Welt“ am 21. Februar 2024 auf ihrer Website. Auch „Correctiv“ selbst veröffentlichte jüngst eine Stellungnahme. David Schraven, der Herausgeber des Netzwerks, stellte klar: Unsere Redaktion steht entschlossen hinter der Veröffentlichung und tritt einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau entschieden entgegen. […] Mit den eidesstattlichen Erklärungen machen wir klar: Wir garantieren die Richtigkeit unserer Recherche mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus CORRECTIV als Sicherheit.“ Im Kern geht es um die Streitfrage, ob bei dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ vom 25. November 2023 in einem Landgasthof die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern

Details zu „Wir garantieren mit unserer persönlichen Freiheit“ – „Correctiv“ kontert vor Gericht

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