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Österreich: Ex-Kanzler Kurz für Falschaussage verurteilt

Published On: 23. Februar 2024 21:09

Sebastian Kurz wegen Falschaussage verurteilt

Am 23. Februar 2024 wurde der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Falschaussage schuldig gesprochen. Das Gericht stimmte mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft überein, dass Kurz nicht der Vorbildfunktion von Politikern gerecht geworden sei.

Verurteilung und Hintergründe

Sebastian Kurz wurde wegen einer Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt, bei der er falsche Angaben zu seiner Beteiligung an Bestellungen des Öbag-Aufsichtsrates gemacht hatte. Richter Michael Radasztics verhängte eine achtmonatige Bewährungsstrafe gegen Kurz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine Rolle bei Postenbesetzungen in der Öbag heruntergespielt zu haben.

Gerichtsentscheidung und Reaktionen

Das Gericht stellte fest, dass Kurz vor dem U-Ausschuss falsche Angaben gemacht hatte, um negative Presse zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass eine Falschaussage vor einem Parlamentsgremium keine Bagatelle sei und Kurz seiner Vorbildfunktion nicht gerecht geworden sei. Kurz selbst bestritt die Vorwürfe und bezeichnete den Prozess als politisch motiviert.

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Österreich: Ex-Bundeskanzler Kurz im Falschaussageprozess schuldig gesprochen

23 Feb. 2024 21:09 Uhr Österreichs Ex-Bundeskanzler Kurz ist im Falschaussageprozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen schuldig gesprochen worden. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Kurz sei der Vorbildfunktion von Politikern nicht gerecht geworden. Quelle: www.globallookpress.com Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist am Freitag wegen einer Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt worden, berichten österreichische Medien. Er habe die Abgeordneten falsch über seine Involvierung in Bestellungen des Öbag-Aufsichtsrates informiert, entschied Richter Michael Radasztics. Kurz wurde zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei zwei anderen Anklagepunkten rund um Absprachen zwischen FPÖ und ÖVP sprach er Kurz frei. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf dem früheren Bundeskanzler und seinem Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli vor, im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt

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