Zuerst die Waffenlizenz, dann die Bürgerrechte: Allgemeine Entwaffnung von AfD-Mitgliedern „noch“ illegal
Thüringen will AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entziehen
Das von einem Sozialisten regierte Thüringen plant, allen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Das Oberverwaltungsgericht vor Ort hat jedoch einen Riegel vor diesen totalitären Wunsch des Genossen Ramelow geschoben. Die Zugehörigkeit zur AfD macht eine Person nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig, wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg festgestellt hat.
Gericht stoppt totalitären Vorgehen
Die Einordnung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde allein berechtigt nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Das Gericht betonte, dass die Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen gemäß dem Waffengesetz und nicht nach den Verfassungsschutzgesetzen erfolgen muss. Der Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig und stoppt das totalitäre Vorgehen des Ministerpräsidenten von Thüringen, Genosse Ramelow.
Waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen
Die thüringische Waffenbehörde hatte einem AfD-Mitglied die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, da sie ihn als waffenrechtlich unzuverlässig ansah. Es wurde behauptet, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge und der Antragsteller als Mitglied und Unterstützer dieser Partei daher als regelunzuverlässig gelte. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ordnete auf Antrag des Betroffenen die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte an.
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Erst der Waffenschein, dann die Bürgerrechte: Pauschale Entwaffnung von AfD-Mitgliedern “noch” rechtswidrig
Das, von einem Sozialisten regierte Thüringen will allen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entziehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht schiebt dem totalitären Wunsch des Genossen Ramelow nun jedoch einen Riegel vor. Wer Mitglied in der AfD ist, ist damit nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig. Diese Feststellung machte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Insbesondere berechtige allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Mit welchem Grad der Überzeugung verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen müssen, bestimme sich nämlich anhand des Waffengesetzes und nicht nach den Verfassungsschutzgesetzen, so das Gericht. Der im Eilverfahren ergangene Beschluss ist rechtskräftig und schiebt dem totalitären Vorgehen des Immer-noch-Ministerpräsident von Thüringen, Genosse Ramelow einen Riegel vor die sozialistische Visage. Die thüringische Waffenbehörde hatte dem Antragsteller