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Projektion auf die russische Botschaft: Ukrainischer Propagandaverein scheitert in Karlsruhe

Published On: 24. Februar 2024 14:24

Verbot der Videoprojektion von Kriegsbildern auf russische Botschaft in Berlin

Gericht setzt Grenzen für antirussischen Straßenaktivismus

Am 24. Februar 2024 entschied die deutsche Justiz, dass die Projektion von grausamen Kriegsbildern auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin nicht erlaubt ist. Trotz eines Eilantrags blieb eine geplante Videoaktion des ukrainischen Propagandavereins Vitsche vor dem zweiten Jahrestag des russischen Einmarsches in der Ukraine untersagt.

Rechtliche Begründung des Verbots

Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass das Verbot der Videoprojektion notwendig sei, um die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland zu schützen. Sowohl das Berliner Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht verwiesen auf das Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen, das den Schutz der diplomatischen Missionen vorsieht.

Proteste und alternative Aktionen

Trotz des Verbots fanden am Samstag Proteste gegen Russland und Präsident Wladimir Putin statt. Greenpeace-Aktivisten projizierten Forderungen wie „Stoppt das Töten“ und „Hands off Ukraine!“ auf die russische Botschaft. Die Organisation erweitert ihr Tätigkeitsfeld zunehmend um den Kampf gegen rechts und proukrainischen Aktivismus. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation um die Meinungsfreiheit und alternative Informationsquellen in der EU entwickeln wird

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Projektion auf russische Botschaft: Ukrainischer Propagandaverein scheitert in Karlsruhe

24 Feb. 2024 14:24 Uhr Dem antirussischem Straßenaktivismus werden von der deutschen Justiz kleine Grenzen gesetzt: Grausame Kriegsbilder dürfen nicht auf das Gebäude der russischen Botschaft projiziert werden. Eine Videoaktion fand am Samstag dennoch statt. Quelle: www.globallookpress.com Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin an diesem Samstag bleibt verboten. Ein Eilantrag des ukrainischen Propagandavereins Vitsche am Bundesverfassungsgericht blieb am Abend vor dem zweiten Jahrestag des russischen Einmarsches in der Ukraine am 24. Februar ohne Erfolg. Zuvor war die Projektion von der Berliner Polizei und Verwaltungsgericht untersagt worden – RT DE berichtete. Eine Folgenabwägung gehe zum Nachteil des Antragstellers aus, teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag mit. Denn würde sich das Verbot später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig herausstellen, hätten die

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Categories: Deutsch, Quellen, Russia Today, UkraineTags: Daily Views: 1Total Views: 12
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