Staatsbürgerliche Unterstützung für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft? Kiews Politik zur Förderung von Minderheiten wirkt sich auf Deutschland aus
Ukrainische Kriegsflüchtlinge und Bürgergeld in Deutschland
Zurzeit sorgen Berichte über sogenannte „falsche Ukrainer“, die in Deutschland Bürgergeld beziehen, für Aufsehen und Empörung. Es wird vermutet, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die auch die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen, Bürgergeld als ukrainische Kriegsflüchtlinge beantragen.
Verdachtsfälle und Anfragen des BAMF
Laut dem „Focus“ hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits Anfragen an ungarische und ukrainische Behörden gestellt. Es gab insgesamt 5.609 Verdachtsfälle, hauptsächlich in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. In einigen Fällen haben Personen als ukrainische Kriegsflüchtlinge Bürgergeld beantragt, obwohl sie Ungarisch statt Ukrainisch sprachen.
Vereinfachtes Verfahren für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Das vereinfachte Verfahren zur Anerkennung des Schutzstatus als ukrainischer Kriegsflüchtling setzt voraus, dass der Antragsteller nachweislich aus der Ukraine geflohen ist. Viele ukrainische Staatsangehörige besitzen jedoch auch ungarische oder rumänische Pässe, was auf die Politik der Zwangsukrainisierung und die Einschränkung kultureller Rechte zurückzuführen ist. Die Frage nach doppelten Staatsbürgerschaften und dem Zugang zu Sozialleistungen bleibt weiterhin kontrovers.
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Bürgergeld für Doppelstaatsbürger? Kiews Minderheitenpolitik fällt auf Deutschland zurück
Für Wirbel und Empörung sorgen zurzeit Meldungen über sogenannte “falsche Ukrainer“, die in Deutschland Bürgergeld beziehen. In mehreren Tausend Fällen sollen Geflüchtete aus dem kriegsgeschüttelten Land Bürgergeld als ukrainische Kriegsflüchtlinge beantragt haben. Tatsächlich stünde es ihnen möglicherweise jedoch nicht zu, weil sie neben der ukrainischen auch noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besäßen. Stammen alle Bürgergeld beantragenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine? Wie der „Focus“ berichtet, soll es in dem Kontext bereits 3.111 Anfragen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an ungarische und 3.374 an ukrainische Behörden gegeben haben. Dies sei der Stand vom 8. Januar gewesen. In den meisten Fällen habe das Land Baden-Württemberg das Bundesamt auf mögliche Doppelstaatsbürgerschaften hingewiesen. In einigen Fällen hätten Personen als ukrainische Kriegsflüchtlinge Bürgergeld beantragt
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