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Das Justizministerium kann keine Beweise für die „Antisemitismus“-Vorwürfe gegen den Berlinale-Preisträger vorlegen

Published On: 29. Februar 2024 11:00

age hat Herr Buschmann ja eine klare Linie gezogen, wann Äußerungen als strafbar gelten könnten. Gibt es denn auch eine klare Linie oder Kriterien, wann Äußerungen als legitime Kritik am israelischen Vorgehen gelten und wann sie als Antisemitismus eingestuft werden? Dr. Fuchs (BMJ) Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist es so, dass jede Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit geschützt ist, solange sie nicht gegen strafrechtliche Normen verstößt. Das gilt auch für Kritik am israelischen Vorgehen. Es kommt immer auf den konkreten Kontext und die konkreten Äußerungen an. Wenn Äußerungen jedoch antisemitische Stereotype bedienen oder das Existenzrecht Israels infrage stellen, kann das strafrechtlich relevant sein. Es ist wichtig, hier eine klare Trennlinie zu ziehen und zu prüfen, ob die Äußerungen tatsächlich Kritik am israelischen Vorgehen sind oder ob sie antisemitische Motive haben. Zusatzfrage Jäckels Aber gibt es denn konkrete Kriterien oder Leitlinien, anhand derer man unterscheiden kann, ob eine Äußerung legitime Kritik ist oder antisemitisch motiviert? Dr. Fuchs (BMJ) Es gibt keine festen Kriterien, die auf alle Fälle anwendbar sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an und darauf, wie die Äußerungen zu bewerten sind. Es ist wichtig, hier sensibel zu sein und genau hinzuschauen, um eine differenzierte Bewertung vornehmen zu können. Es gibt jedoch Leitlinien und Empfehlungen, die dabei helfen können, eine Einschätzung vorzunehmen. Es ist wichtig, dass man sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzt und sich bewusst ist, dass Antisemitismus und legitime Kritik am israelischen Vorgehen zwei verschiedene Dinge sind, die klar voneinander abgegrenzt werden müssen

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Justizministerium kann „Antisemitismus“-Vorwürfe gegen Berlinale-Preisträger nicht belegen

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 27. Februar öffentlich erklärt, dass die Berlinale schweren Schaden genommen hätte, weil dort laut seiner Darstellung „Antisemitismus viel zu unwidersprochen“ geblieben sei. Bei der fraglichen Preisverleihung gab es eine Äußerung vom US-Filmemacher Ben Roussel zum Genozid-Verdacht beim Vorgehen Israels in Gaza, eine Sorge, die auch vom IGH in Den Haag geäußert worden war. Des Weiteren hatte der jüdisch-israelische Filmmacher Yuval Abraham auf die aus seiner Sicht existierenden Apartheid-Strukturen in Israel hingewiesen sowie sein Co-Regisseur, der palästinensische Filmemacher Basel Adra, zum Stopp von Waffenexporten nach Israel aufgerufen. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welcher der skizzierten Äußerungen laut Herrn Buschmann den Vorwurf des Antisemitismus erfüllen. Von Florian Warweg. Hintergrund „Die Berlinale hat dieses Wochenende schweren

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