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„Die Partei“ verliert Klage in Karlsruhe

Published On: 29. Februar 2024 12:30

Die Partei scheitert mit Anträgen gegen Sperrklausel bei Europawahlen

Die Satirepartei „Die Partei“ hat vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen. Laut faz.net haben die höchsten deutschen Richter einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig abgelehnt.

Anträge gegen Sperrklausel abgelehnt

Die Anträge richteten sich gegen die deutsche Zustimmung zu dem EU-Vorhaben, bei Wahlen zum EU-Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen, die es in Deutschland derzeit nicht gibt. Die Kläger fühlten sich in ihren Rechten auf Chancengleichheit der politischen Parteien und auf Gleichheit der Wahl verletzt.

Kompetenzen der EU bestätigt

Die Richter in Karlsruhe schlossen sich jedoch nicht der Argumentation an, dass die Änderung des Direktwahlakts die Kompetenzen der EU überschreite und das Demokratieprinzip sowie die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland berühre. Sie betonten, dass die EU die Befugnis habe, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament zu regeln.

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„Die Partei“ unterliegt mit Klage in Karlsruhe

Die Satirepartei „Die Partei“ ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen erfolglos geblieben. Wie unter anderem faz.net meldet, haben die höchsten deutschen Richter einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. Die Anträge hätten sich gegen die deutsche Zustimmung zu dem EU-Vorhaben gerichtet, bei Wahlen zum EU-Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen, die es in Deutschland derzeit nicht gibt. Dadurch sahen die Kläger sich in ihren Rechten auf Chancengleichheit der politischen Parteien und auf Gleichheit der Wahl verletzt. Ihrer Argumentation, die Änderung des Direktwahlakts überschreite die Kompetenzen der EU und berühre das Demokratieprinzip und damit die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland, wollten sich die Richter in Karlsruhe nicht anschließen. Die EU habe die Befugnis, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament zu

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