DJV fordert allgemeine Kennzeichnungspflicht für Berichterstattung über die AfD
Der Deutsche Journalisten-Verband und die Ideologie: Ein Kommentar von Marcus Klöckner
Der Deutsche Journalisten-Verband scheint zum gesinnungsjournalistischen Epizentrum zu mutieren. Bereits die in die Farben der ukrainischen Flagge getauchten Buchstaben des Verbandes „DJV“ auf der Homepage der Journalistengewerkschaft offenbaren seit langem: Ideologie anstelle von Journalismus. Und nun: Geht es nach den Vorstellungen des DJV, soll unter Umständen die Berichterstattung zur AfD künftig mit einem Warnhinweis versehen werden. Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Nein, es ist noch nicht der 1. April. Und ja, der Verband will das tatsächlich – sofern der Verfassungsschutz die Partei als „extremistisch“ einstuft.
Die Aufgabe von Journalisten
Schon die Buchstaben des DJV, gehüllt in die Farben der ukrainischen Flagge, lassen aufhorchen. Die Aufgabe von Journalisten ist es, mit einem hohen Maß an Objektivität zu berichten. Aufgabe von Journalisten ist es hingegen nicht, sich mit irgendjemandem oder irgendetwas „solidarisch“ zu machen. Weil man es offensichtlich sagen muss: Sich solidarisch Zeigen heißt, Partei zu ergreifen. Und das heißt, einen Standpunkt einzunehmen, der dem journalistischen Anspruch der Objektivität entgegensteht.
Kritik an den „fortgeschrittenen Überlegungen“
Nun offenbart der DJV, der mit 27.000 Mitgliedern die größte Journalistenorganisation Europas ist, wieder die Einnahme eines Denkstandortes, der von ideologischer Bewässerung nur so getränkt ist. „Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Medien dazu auf, ihre Berichterstattung über die sogenannte Alternative für Deutschland neu zu justieren“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. „Berichterstattung“? „Neu justieren“? Was der DJV damit meint, wird schnell deutlich. Laut eines Berichtes der Süddeutschen Zeitung gibt es „fortgeschrittene Überlegungen“ beim Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.
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DJV – Forderung nach allgemeiner Kennzeichnungspflicht bei Berichterstattung zur AfD
Der Deutsche Journalisten-Verband scheint zum gesinnungsjournalistischen Epizentrum zu mutieren. Bereits die in die Farben der ukrainischen Flagge getauchten Buchstaben des Verbandes „DJV“ auf der Homepage der Journalistengewerkschaft offenbaren seit langem: Ideologie anstelle von Journalismus. Und nun: Geht es nach den Vorstellungen des DJV, soll unter Umständen die Berichterstattung zur AfD künftig mit einem Warnhinweis versehen werden. Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Nein, es ist noch nicht der 1. April. Und ja, der Verband will das tatsächlich – sofern der Verfassungsschutz die Partei als „extremistisch“ einstuft. Der DJV sollte sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren: Journalismus. Für Ideologie ist die Politik zuständig. Ein Kommentar von Marcus Klöckner. Schon die Buchstaben des DJV, gehüllt in die Farben der ukrainischen Flagge, lassen aufhorchen. Die
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