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Chaos bei den Berliner Wahlen? – Drei Listenplätze in andere Länder verlegt

Published On: 2. März 2024 18:00

Verschiebungen bei den Listenplätzen

Die drei Verschiebungen bei den Listenplätzen, die bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 in Berlin vom Landeswahlleiter verfügt wurden, sind zu missbilligen, waren zu unterlassen und sind rückgängig zu machen. Der Listenplatz, den die FDP verlor, hätte einer anderen Liste in Berlin zugeteilt werden müssen.

Teilwiederholung der Bundestagswahl

Bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 11. Februar 2024 in Berlin gab es bei den 12 Direktmandaten keine Änderungen. Allerdings wurden drei Listenplätze in andere Bundesländer verschoben und ein Listenplatz wurde gestrichen. Diese Maßnahmen verletzen den föderativen Grundsatz der Staatsordnung und sind daher problematisch.

Verfassungsmäßigkeit der Wahl

Die Verschiebungen von Listenplätzen aus Berlin in andere Bundesländer widersprechen dem Grundsatz der Landeswahl und sind verfassungswidrig. Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt landesweise und die Zweitstimmen gelten nur innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. Eine Prüfung der Wiederholungswahl in Berlin kann beim Deutschen Bundestag beantragt werden, um die Unregelmäßigkeiten zu klären.

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Berliner Chaos-Wahl? – Drei Listenplätze in andere Länder verschoben

Die drei Verschiebungen bei den Listenplätzen, die bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 in Berlin vom Landeswahlleiter verfügt wurden, sind zu missbilligen, waren zu unterlassen und sind rückgängig zu machen. Der Listenplatz, den die FDP verlor, hätte einer anderen Liste in Berlin zugeteilt werden müssen. Von Manfred C. Hettlage IMAGO / snapshot Wahllokal zur teilweisen Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag im Berliner Stadtteil Pankow, 11. Februar 2024 Bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, am Karnevalssonntag, den 11. Februar 2024, im Bundesland Berlin hat sich bei den 12 Direktmandaten keine Änderung ergeben. Drei von den verbleibenden Listenplätzen, die dem Land zustehen, hat der Landeswahlleiter jedoch in andere Bundesländer verschoben. Ein weiterer Listenplatz wurde ersatzlos gestrichen. Die Verschiebungen und

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