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Chaos bei den Wahlen in Berlin? – Drei Kandidatenlisten in andere Länder verlegt

Published On: 2. März 2024 18:00

Missbilligung der Verschiebungen

Die drei Verschiebungen bei den Listenplätzen, die bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 in Berlin vom Landeswahlleiter verfügt wurden, sind zu missbilligen, waren zu unterlassen und sind rückgängig zu machen. Der Listenplatz, den die FDP verlor, hätte einer anderen Liste in Berlin zugeteilt werden müssen.

Verletzung des Grundsatzes der föderativen Staatsordnung

Bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 11. Februar 2024 in Berlin hat sich bei den 12 Direktmandaten keine Änderung ergeben. Drei von den verbleibenden Listenplätzen, die dem Land zustehen, hat der Landeswahlleiter jedoch in andere Bundesländer verschoben. Ein weiterer Listenplatz wurde ersatzlos gestrichen. Die Verschiebungen und die Streichung verletzen den Grundsatz der föderativen Staatsordnung, der den Staatsbürgern in Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz mit Verfassungsrang garantiert wird.

Notwendigkeit der Rückgängigmachung

Die genannten Zählfehler müssen rückgängig gemacht werden. Geschieht das nicht, bleibt der Rechtsweg. Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Nach Art. 41 Grundgesetz können alle deutschen Bundesbürger, die am 11. Februar 2024 wahlberechtigt waren, beim Deutschen Bundestag eine Prüfung der Wiederholungswahl in Berlin beantragen. Näheres ergibt sich aus dem Wahlprüfungsgesetz. Die Einspruchsfrist läuft am 11. April 2024 aus.

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Berliner Chaos-Wahl? – Drei Listenplätze in andere Länder verschoben

Die drei Verschiebungen bei den Listenplätzen, die bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 in Berlin vom Landeswahlleiter verfügt wurden, sind zu missbilligen, waren zu unterlassen und sind rückgängig zu machen. Der Listenplatz, den die FDP verlor, hätte einer anderen Liste in Berlin zugeteilt werden müssen. Von Manfred C. Hettlage IMAGO / snapshot Wahllokal zur teilweisen Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag im Berliner Stadtteil Pankow, 11. Februar 2024 Bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, am Karnevalssonntag, den 11. Februar 2024, im Bundesland Berlin hat sich bei den 12 Direktmandaten keine Änderung ergeben. Drei von den verbleibenden Listenplätzen, die dem Land zustehen, hat der Landeswahlleiter jedoch in andere Bundesländer verschoben. Ein weiterer Listenplatz wurde ersatzlos gestrichen. Die Verschiebungen und

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