Chaos bei den Wahlen in Berlin? – Verschiebung von drei Listenplätzen in andere Länder
Die fragwürdigen Verschiebungen bei den Listenplätzen in Berlin
Die drei Verschiebungen bei den Listenplätzen, die bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 in Berlin vom Landeswahlleiter verfügt wurden, sind zu missbilligen, waren zu unterlassen und sind rückgängig zu machen. Der Listenplatz, den die FDP verlor, hätte einer anderen Liste in Berlin zugeteilt werden müssen.
Die fragwürdigen Entscheidungen des Landeswahlleiters
Bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 11. Februar 2024 in Berlin wurden 12 Direktmandate bestätigt, jedoch hat der Landeswahlleiter drei Listenplätze in andere Bundesländer verschoben und einen weiteren Platz gestrichen. Diese Maßnahmen verletzen den föderativen Grundsatz der Staatsordnung und stoßen auf Kritik.
Die Verletzung der föderativen Staatsordnung
Die Verschiebungen von Listenplätzen nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, obwohl dort nicht gewählt wurde, sowie die Streichung eines Listenplatzes sind nicht mit dem Grundsatz der Landeswahl vereinbar. Die Wähler in Berlin haben das Recht, ihre Abgeordneten aus Berlin zu wählen, und die fraglichen Entscheidungen des Landeswahlleiters müssen überprüft und korrigiert werden.
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Berliner Chaos-Wahl? – Drei Listenplätze in andere Länder verschoben
Die drei Verschiebungen bei den Listenplätzen, die bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 in Berlin vom Landeswahlleiter verfügt wurden, sind zu missbilligen, waren zu unterlassen und sind rückgängig zu machen. Der Listenplatz, den die FDP verlor, hätte einer anderen Liste in Berlin zugeteilt werden müssen. Von Manfred C. Hettlage IMAGO / snapshot Wahllokal zur teilweisen Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag im Berliner Stadtteil Pankow, 11. Februar 2024 Bei der Teilwiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, am Karnevalssonntag, den 11. Februar 2024, im Bundesland Berlin hat sich bei den 12 Direktmandaten keine Änderung ergeben. Drei von den verbleibenden Listenplätzen, die dem Land zustehen, hat der Landeswahlleiter jedoch in andere Bundesländer verschoben. Ein weiterer Listenplatz wurde ersatzlos gestrichen. Die Verschiebungen und
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