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Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Förderung der Demokratie

Published On: 3. März 2024 18:22

Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt in einem Gutachten an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erklärt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament ausgeschlossen ist. Das Gutachten zeigt, dass die Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes basiert. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird in Frage gestellt, da andere Möglichkeiten einer sachgerechten Lösung außerhalb eines Bundesgesetzes unmöglich sein müssten.

Kompetenzanmaßung des Bundes

Die Parlamentsjuristen weisen darauf hin, dass die vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht. Das Gutachten zeigt, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt wird, da andere Lösungen außerhalb eines Bundesgesetzes nicht möglich wären. Die Begründung der Bundesregierung zum „Demokratiefördergesetz“ lässt keine eindeutigen Gründe erkennen, warum koordinierte Maßnahmen der Länder nicht möglich sein sollten.

Kritik an Ministerinnen

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki kritisiert die Ministerinnen Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD) für ihre Rolle bei der Verabschiedung des Gesetzes. Er wirft ihnen vor, das Recht beiseiteschieben zu wollen und bezeichnet das Vorgehen als wenig plausibel. Das „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ scheiterte aufgrund des Widerstands der FDP an weiteren Lesungen im Bundestag.

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Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des “Demokratiefördergesetzes”

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt in einem Gutachten an der Verfassungsmäßigkeit. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erklärt eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament damit für ausgeschlossen. „Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht.“ In dem Sachstandsbericht, über den die  Welt  berichte, werde insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt. Die Parlamentsjuristen nennen mehrere mögliche Grundlagen für die Gesetzgebungszuständigkeit: Die könne sich zum Beispiel aus der „Natur der Sache“ ergeben –  worauf sich der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ausdrücklich berufe. Unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts arbeite der Wissenschaftliche Dienst aber heraus, dass dafür andere Möglichkeiten einer sachgerechten Lösung außerhalb eines Bundesgesetzes, insbesondere eine landesgesetzliche Regelung, unmöglich sein müssten, was beim Demokratiefördergesetz nicht

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