Überwachung: Brüssel möchte Informationen darüber erhalten, wer Sie sind und wohin Sie reisen – und sammelt die Daten
EU verlangt automatische Sammlung von Fluggast-Daten
Überwachung der Urlaubsreisen
Die EU hat beschlossen, dass Fluggast-Daten von allen Europäern an Flughäfen automatisch gesammelt und an die EU-Behörden weitergeleitet werden müssen. Dadurch werden Urlaubsreisen nun von Brüssel aus überwacht. Dies soll dazu dienen, Terrorismus und schwere Kriminalität besser zu bekämpfen, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) Bedenken geäußert hat.
Speicherung und Weitergabe der Daten
Die Fluglinien müssen nun den Namen der Fluggäste, deren Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Reisepassdaten sowie Abflugs- und Zielflughafen vor und nach jedem Flug an die EU-Behörden übermitteln. Die Einzelheiten der Reiseroute und Buchungsinformationen werden für 48 Stunden gespeichert. Die Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten steht noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich.
Schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte
Die EU-Richtlinie zur automatischen Sammlung von Fluggast-Daten stößt auf Kritik wegen schwerwiegender Eingriffe in die Grundrechte und systematischer Überwachung. Trotz Bedenken des EuGH setzt die EU darauf, die Daten von allen Fluggästen, unabhängig von ihrer Herkunft, zu erhalten. Dies bedeutet eine erhebliche Ausweitung der Überwachung, die auch die eigenen Bürger betrifft
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Überwachung: Brüssel will wissen, wer Sie sind und wohin Sie fliegen – und holt sich die Daten
Die EU will wissen, wer fliegt und wohin. Dafür hat sie jetzt bestimmt, dass die Fluggast-Daten auch von allen Europäern an Flughäfen automatisch gesammelt und an die EU-Behörden weitergeleitet werden. Ihre Urlaubsreisen werden jetzt also von Brüssel aus beobachtet. Kritik vom Europäischen Gerichtshof Alles natürlich zum Wohle der Europäer. Laut EU-Rat soll damit Terrorismus und schwere Kriminalität besser bekämpft werden. Das sieht unter anderem der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders. Er hatte diese Überwachungsmaßnahmen bereits 2022 kritisiert. Und dennoch: Der EU-Rat und Unterhändler des EU-Parlaments setzten sich darüber hinweg und einigten sich am Freitag, dass die Fluglinien jetzt den Namen der Fluggäste, deren Geburtsdaten, deren Staatsangehörigkeit, weitere Reisepassdaten sowie Abflugs- und Zielflughafen des Reisenden vor sowie nach jedem Abflug an die
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