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Verdächtigt der Schuld: Faesers geplante Gleichschaltung der Bundespolizeibehörden

Published On: 5. März 2024 12:00

Neuer Polizeibeauftragter

Im Januar hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zugestimmt, das Amt eines eigenen Polizeibeauftragen für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag einzuführen. Dieser soll als Anlaufstelle dienen, um Fehlverhalten bei der Polizei anzuzeigen. Der Polizeibeauftragte tritt „ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen“ und mögliche disziplinar- oder arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt, heißt es in dem Entwurf. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Verdeckter Schritt zur linken Gesinnungspolizei?

Was – wie immer – positiv klingt, ist jedoch ein weiterer verdeckter Schritt im Plan der Ampel, einen linken Gesinnungsstaat aufzubauen. Davon ist auch Manuel Ostermann, der erste stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, überzeugt. Im Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“ erklärte er, der neue Bundespolizeibeauftragte sei „in der aktuellen gesetzlichen Eingriffstiefe als eine Art Paralleljustiz vorgesehen“. Er kündigte an, der Bundesvorsitzende der DPolG werde definitiv vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn das Gesetz tatsächlich durchgehe, weil dadurch „Tür und Tor für politische Willkür im Umgang mit unseren Kollegen geöffnet“ werde.

Installation einer Paralleljustiz

Ein Polizist könne aber auch einfach aufgrund anonymer Vorwürfe, ohne richterliches Urteil entlassen werden. So reiche es beispielsweise, wenn etwa ein Polizist mit einem AfDler an einem Stammtisch sitze. Wenn sich irgendjemand anonym darüber beschwere, könne der Polizeibeauftragte damit zur Innenministerin gehen, die wiederum ohne Gericht einfach die Entlassung des Beschuldigten verfügen könne. Es bedürfe keines Nachweises, ob er tatsächlich rechtsradikal sei. „Wenn die Pläne der Regierung so durchgewinkt werden, kann das Innenministerium Bundespolizisten oder BKA-Beamte, die parteipolitisch nicht auf Linie sind, entlassen. Eine politische Instanz kann also freigestellt von jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen darüber entscheiden, ob ein Mensch in seiner Laufbahn und damit beruflich und existenziell vernichtet wird“, so Ostermanns Fazit.

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Schuldig bei Verdacht: Faeser geplante Gleichschaltung der Bundespolizeibehörden

Im Januar hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zugestimmt, das Amt eines eigenen Polizeibeauftragen für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag einzuführen. Dieser soll als Anlaufstelle dienen, um Fehlverhalten bei der Polizei anzuzeigen. Der Polizeibeauftragte tritt „ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen“ und mögliche disziplinar- oder arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt, heißt es in dem Entwurf. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Was – wie immer – positiv klingt, ist jedoch ein weiterer verdeckter Schritt im Plan der Ampel, einen linken Gesinnungsstaat aufzubauen. Davon ist auch Manuel Ostermann, der erste stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, überzeugt. Im Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“ erklärte er

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