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Ausgerechnet ein deutscher Staatsrechtler muss der Schweiz erklären, was sie durch das neue Rahmenabkommen verlieren würde

Published On: 8. März 2024 20:40

Andreas Glaser kritisiert die Behauptung der Wirtschaftsverbände

Im Interview mit der NZZ widerspricht Andreas Glaser entschieden der Aussage der Wirtschaftsverbände und ihrer Agentur Furrerhugi, dass das neue institutionelle Abkommen als „Bilaterale III“ angesehen werden könne. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Übernahme von EU-Recht und eine stärkere Rolle des Europäischen Gerichtshofs bedeuten würde, was das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern würde.

Verlust an Bedeutung für das Parlament und das Schweizerische Bundesgericht

Laut Glaser würde das Parlament durch das Abkommen an Bedeutung verlieren, da es nur noch Änderungen des EU-Rechts übernehmen und umsetzen könnte. Auch das Schweizerische Bundesgericht würde an Bedeutung verlieren, da es dem Europäischen Gerichtshof unterstellt wäre. Glaser warnt davor, dass die Bürger trotz möglicher Abstimmungen mit EU-Sanktionen rechnen müssten.

Andreas Glaser fordert obligatorisches Referendum

Glaser spricht sich klar für ein obligatorisches Referendum aus, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen. Er verweist auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, wäre dies ein Bruch mit der bisherigen Praxis. Glaser bedauert, dass seine Schweizer Kollegen nicht ähnlich deutliche Bedenken geäußert haben.

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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