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AfD gegen Verfassungsschutz: Werden Faeser und Haldenwang beim Prozess in Münster in Schwierigkeiten geraten

Published On: 11. März 2024 11:18

AfD kämpft vor Gericht gegen Einstufung als Verdachtsfall

Die AfD steht vor einer wichtigen Woche: Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kämpft die Partei in zweiter Instanz gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Verhandlung ist für den 12. und 13. März angesetzt und rund 100 Journalisten werden als Prozessbeobachter erwartet. Es wird darüber verhandelt, ob der Verfassungsschutz die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen darf, darunter das Abhören von Kommunikation und der Einsatz von Spitzeln.

AfD bestreitet verfassungsfeindliche Ziele

Die AfD weist alle Anschuldigungen zurück und betont, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt. Die Partei sieht sich als Opfer eines übergriffigen Staatsapparats, der die Meinungsfreiheit einschränken möchte. Die Anwälte der AfD kritisieren scharf das Kölner Verwaltungsgericht, das die Einstufung als Verdachtsfall in erster Instanz bestätigt hatte. Es wird diskutiert, ob die AfD tatsächlich die demokratische Grundordnung untergräbt.

Brisante Fragen um V-Leute und Fake-Accounts

Im Berufungsverfahren muss das OVG Münster klären, ob die AfD mit V-Leuten durchsetzt ist und ob der Verfassungsschutz unerlaubt V-Leute eingeschleust hat. Zudem wird diskutiert, ob Fake-Accounts im Netz eingesetzt wurden, um die AfD zu diskreditieren. Der Prozess ist eine Materialschlacht, mit insgesamt 15.000 Seiten Prozessakten und einem großen Medieninteresse.

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AfD vs. Verfassungsschutz: Gehen Faeser und Haldenwang beim Prozess in Münster baden?

Für die AfD geht es in dieser Woche um viel: Mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wehrt sich die Partei in zweiter Instanz gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.  Für die spektakuläre Verhandlung (12./13. März) sind zwei Tage angesetzt. Rund 100 Journalisten haben sich als Prozessbeobachter angemeldet. In der Sache geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten darf. Dazu zählen das Abhören/Abfangen von Kommunikation, der Einsatz von Spitzeln (V-Leute) und verdeckten Mitarbeitern. Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Verfassungsschutz auch, Informationen an weitere Behörden weiterzugeben. Drei Verfahren sind in Münster anhängig. Erstens die Einstufung der Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A

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