AfD als Verdachtsfall: Berufungsverfahren gestartet, Eilanträge abgelehnt
AfD Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Am 12. März 2024 begann die Verhandlung in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als verfassungsfeindliche Partei eingestuft hatte. Die AfD hat gegen diese Entscheidung geklagt, und das Berufungsverfahren wird wie geplant bis Mittwoch mündlich verhandelt.
Berufung gegen die Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“
Die AfD hat Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, die Einstufung der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ zuzulassen. Diese Bewertung könnte zur Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln führen, wie dem Abhören von Telefonen und der Überwachung von Personen.
AfD klagt gegen Verfassungsschutz-Einstufung
Die AfD hat in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Anträge gestellt, darunter die Einsicht in Gutachten und eine neue Einschätzung der Gesamtpartei. Die Erwiderung des Bundesamts auf die Berufungsklage erfolgte mit umfangreichem Material. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen für die AfD haben, insbesondere im Hinblick auf mögliche Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung
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AfD als Verdachtsfall: Berufungsverfahren begonnen, Eilanträge abgelehnt
12 Mär. 2024 20:54 Uhr Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD zur verfassungsfeindlichen Partei erklärt, und die AfD versucht, dagegen zu klagen. In anderen Fällen hatte so etwas schon viele Jahre gedauert. Jetzt hat die Verhandlung in der zweiten Instanz in Münster begonnen. Quelle: www.globallookpress.com © Guido Kirchner Das Berufungsverfahren der AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wird wie geplant bis Mittwoch mündlich verhandelt werden. Die Partei hatte gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln Berufung eingelegt, nach dem die Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einzustufen, zulässig sei. Die Konsequenz dieser Bewertung ist die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, also beispielsweise dem Abhören von Telefonen und der Überwachung der Bewegungen einzelner Personen.
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