AfD reicht Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall des Rechtsextremismus ein
Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts Münster über die Beobachtung der AfD
Gerichtsverfahren zur Beobachtung der AfD
Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf oder nicht. Die AfD hatte gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt und war vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Nun wird geprüft, ob die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der aufgelöste völkische „Flügel“ als extremistische Verdachtsfälle eingestuft werden durften.
Aussagen von Nordrhein-Westfalens Innenminister
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bezeichnete das Verfahren als zentral. Er betonte, dass der weitere Umgang mit der AfD von diesem Verfahren abhängig sei. Die AfD selbst sieht das Verfahren als politisch motiviert an und betont, dass in ihrem Programm keine verfassungswidrigen Positionen vertreten werden. Der Co-Vorsitzende Peter Boehringer deutete an, dass die Partei notfalls durch mehrere Instanzen gehen werde.
Stellungnahmen der AfD zur Verhandlung
Die AfD spricht von einem politisch motivierten Verfahren und betont, dass in keinem Programm der Partei verfassungswidrige Positionen vertreten würden. Notfalls ginge man durch mehrere Instanzen, habe der Co-Vorsitzende Peter Boehringer angedeutet.
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AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall
Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Wie unter anderem deutschlandfunk.de meldet, hatte AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt, war damit aber 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Die Verhandlungen drehen sich nun um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als extremistischen Verdachtsfall und den inzwischen aufgelösten völkischen „Flügel“ als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen durfte. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Von ihm hinge der weitere Umgang mit der AfD ab. Diese spricht von einem politisch motivierten Verfahren, da in keinem Programm der Partei verfassungswidrige Positionen vertreten würden. Notfalls ginge man durch mehrere Instanzen, habe der Co-Vorsitzende Peter Boehringer angedeutet.
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