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AfD reicht Klage gegen Einstufung als Verdachtsfall des Rechtsextremismus ein

Published On: 12. März 2024 8:05

Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts in Münster über die Beobachtung der AfD

Gerichtsverfahren zur Beobachtung der AfD

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt darüber, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Die AfD hatte gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt und war vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Nun wird geprüft, ob der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und den aufgelösten völkischen „Flügel“ als extremistisch einstufen durfte.

Aussagen von Nordrhein-Westfalens Innenminister

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bezeichnete das Verfahren als zentral. Der weitere Umgang mit der AfD hänge von diesem Verfahren ab. Die AfD selbst sieht das Verfahren als politisch motiviert an und betont, dass in keinem ihrer Programme verfassungswidrige Positionen vertreten werden. Der Co-Vorsitzende Peter Boehringer deutete an, dass die Partei notfalls durch mehrere Instanzen gehen werde.

Standpunkt der AfD zur Verhandlung

Die AfD betont, dass das Verfahren politisch motiviert sei und weist darauf hin, dass keine verfassungswidrigen Positionen in ihren Programmen enthalten seien. Sollte das Urteil gegen die AfD ausfallen, plant die Partei, durch alle Instanzen zu gehen. Der Co-Vorsitzende Peter Boehringer hat bereits angedeutet, dass die AfD notfalls weiterkämpfen wird

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AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Wie unter anderem deutschlandfunk.de meldet, hatte AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt, war damit aber 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Die Verhandlungen drehen sich nun um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als extremistischen Verdachtsfall und den inzwischen aufgelösten völkischen „Flügel“ als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen durfte. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Von ihm hinge der weitere Umgang mit der AfD ab. Diese spricht von einem politisch motivierten Verfahren, da in keinem Programm der Partei verfassungswidrige Positionen vertreten würden. Notfalls ginge man durch mehrere Instanzen, habe der Co-Vorsitzende Peter Boehringer angedeutet.

Details zu AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall

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